• Nächste Termine

    Informiert werden:


    • Tragen Sie sich bitte ein, wenn Sie informiert werden wollen, sobald die Petition unterstützt werden kann.

    29. Apr. 2009

    Hello, you either have JavaScript turned off or an old version of Flash Player. Get the latest Flash player.

    KanalB.org // deutsch // 6 Min // 07.08.2008
    Berlin, 31. Juli 2007 – Informationsveranstaltung vor der Kaiser’s Filiale in der Hauptstr. 10, Berlin Hohenschönhausen – Die dort angestellte Kassiererin Emmely hatte sich am Streik im Einzelhandel beteiligt, obwohl sie von der Geschäftsführung unter Druck gesetzt worden war. Daraufhin wurde ihr fristlos gekündigt. Kündigungsgrund: der Verdacht, sie habe Bons eingelöst, die nicht korrekt abgezeichnet waren. Gesamtwert der fraglichen Bons: 1,30 Euro. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses von Emmely: 31 Jahre. Emmely kämpft um ihre Wiedereinstellung.
    26. Apr. 2009

    Wie kommen wir, das Komitee „Solidarität mit Emmely“, auf die Idee, eine Petition gegen Kündigungen in Bagatellfällen ohne Nachweis eines Fehlverhaltens an den deutschen Bundestag zu richten?

    Unser Komitee ist um den Fall der streikenden und gefeuerten Kassiererin entstanden, die mit der Begründung, es bestehe der Verdacht, sie habe Pfandbons im Wert von 1,30 Euro falsch abgerechnet, gekündigt wurde.

    In den Jahren 2007/2008 fand der längste und größte Streik in der Geschichte des deutschen Einzelhandels statt. In Berlin gab es Ende 2007 drei Streikwellen und „Emmely“, hat für die Gewerkschaft Verdi in ihrer Filiale in Berlin-Hohenschönhausen den Streik organisiert.

    In der Filiale Hauptstraße in Berlin-Hohenschönhausen hatten sich acht Beschäftigte am Streik beteiligt. Alle acht wurden daraufhin einzeln zu Gesprächen mit der Distriktmanagerin B.K. und dem Filialleiter Herrn C. gerufen und gefragt, weshalb sie sich am Streik beteiligten. Derselbe Filialleiter hat dann im Januar 2008 alle Kolleginnen, die sich nicht am Streik beteiligt hatten, zum Bowling eingeladen. Diese „Streikbrecher-Party“ fand am 19.1.2008 statt. Am Montag, den 21.1.2008, erzählte eine Kollegin, die daran teilgenommen hatte, Frau E., dass der Marktleiter die Kolleginnen dazu aufgefordert habe, „Augen und Ohren offen zu halten“ und Unregelmäßigkeiten sofort zu melden.

    Emmely soll bei ihrem Einkauf am 22.1.2008 Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 € unberechtigt eingelöst haben. Sie wurde drei Tage nach dem Einkauf von dem Vorwurf in Kenntnis gesetzt – die Videoaufnahmen von der Kasse werden bei Kaiser´s routinemäßig nach 48 Stunden gelöscht. Es gab mehrere Gespräche, bei der ihr u.a. angeboten wurde, selbst zu kündigen. Am 22. Februar 2008 erfolgte dann die fristlose Kündigung.

    Kassiererin Streikt - Kaiser's KündigtEmmely hat im Verlauf des Streiks verschiedene linke AktivistInnen kennengelernt – so entstand das Komitee „Solidarität mit Emmely“, das ab dem ersten Gerichtstermin im Juni 2008 Öffentlichkeitsarbeit organisiert hat. Im August 2008 wurde die Kündigungsschutzklage von Emmely in erster Instanz zurückgewiesen. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es ein ungewöhnliches Medienecho – wenige Monate vorher war der Skandal bei Lidl zur Kameraüberwachung bekannt geworden.

    Im Januar und Februar 2009 fanden zwei Gerichtstermine in der zweiten Instanz statt. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Medienecho immer größer, es gab Berichte in Talkshows wie Anne Will und Johannes B. Kerner. Das Urteil und die Verdachtskündigung, auf der es basierte, wurden zum allgemeinen Politikum. Wolfgang Thierse nannte es ein „barbarisches Urteil von asozialer Qualität“. Laut einer Emnid-Umfrage Ende Februar 2009 haben 69 % der Bevölkerung als ungerecht empfunden.

    Beim Urteil gegen Emmely haben zwei Aspekte die Öffentlichkeit empört:

    • Die geringe Summe, die sie veruntreut haben soll, steht 31 Beschäftigungsjahren gegenüber. Kündigungen in Bagatellfällen sind gang und gäbe im deutschen Arbeitsrecht. Obwohl laut Bundesarbeitsgericht eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers vorgenommen werden muss, fällt diese in der Praxis – so auch in den Urteilsbegründungen beider Instanzen, die gegen Emmely entschieden haben – so aus, dass den Interessen des Arbeitgebers ungleich mehr Platz eingeräumt wird (so z.B. den Interessen von Emmely genau ein Satz in einem Text von 50.000 Zeichen zur Begründung des Urteils erster Instanz, in der zweiten Instanz wurde den Interessen von Emmely ein etwas längerer gewidmet in einem Text rund 62.000 Zeichen).
    • Die Veruntreuung der zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro wurde nicht bewiesen. Zwar gab es eine Zeugenaussage einer Kollegin von Emmely, mit der sie seit langem ein schlechtes persönliches Verhältnis hatte, dass sich während des Streiks noch verschlechtert hatte, doch damit stand Aussage gegen Aussage.

    Im Arbeitsrecht ist anders als im Strafrecht keine Ermittlung durch eine unabhängige Instanz notwendig: Der Arbeitgeber muss Indizien vorlegen, die einen dringenden Verdacht nahelegen, und das Arbeitsgericht entscheidet dann aufgrund der vom Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin vorgelegten Aussagen und Beweisstücke. Das führt dazu, dass Emmely ihre Unschuld beweisen musste. Im Einzelhandel gibt es oft fingierte Diebstähle, bei denen das nicht möglich ist.

    Emmelys Kündigung ist kein Einzelfall. In der Mehrzahl der Fälle wird gegen die Arbeitnehmer entschieden. Da ihre Chancen vor Gericht schlecht sind, geben sich die meisten meisten Arbeitnehmer mit einem Vergleich zufrieden, bei dem z. B. die fristlose Kündigung in eine fristgerechte verwandelt wird. Oder sie unterschreiben gleich selbst ihre Kündigung. Emmely hat nicht aufgegeben und nun Verfassungsbeschwerde und Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.

    Diese Arbeitsrechtsprechung ist seit Jahren so. Dazu muss man wissen, dass weder die Verdachtskündigung, noch der Umstand, dass Kündigungen wegen geringfügiger Anlässe rechtens sind, in einem gesetz festgeschrieben sind. Vielmehr handelt es sich um Richterrecht, das bedeutet, es hat sich in der laufenden Rechtsprechung der Arbeitsgerichte so entwickelt. Deshalb ist auch nicht damit zu rechnen, dass sich diese Rechtsprechung durch einen Kampf durch die Instanzen ändern wird.

    Da diese Rechtsprechung nicht nur im Fall von Emmely angewendet wurde, sondern seit Jahren zur etablierten Rechtsprechung gehört, orientieren wir auf eine Gesetzesänderung. Mit der Petition wollen wir die zahlreichen Politiker, die sich über das Urteil empört haben, auffordern, nun auch etwas für die soziale Gerechtigkeit zu tun, statt nur ihren Wahlkampf mit diesem Fall zu bestreiten.

    26. Apr. 2009

    neues von der Verdachtskündigung

    23. Apr. 2009

    Hello, you either have JavaScript turned off or an old version of Flash Player. Get the latest Flash player.

    KanalB.org // deutsch // 4,28 Min

    Die Kaiser’s Kassiererin Barbara E. spricht über ihre Kündigung. Ihr wurde gekündigt, weil sie gestreikt hat und sich gegen die Schikanen, mit denen in den Filiale den Streikenden begegnet wurde, zur Wehr gesetzt hat. Es wird ihr vorgeworfen zu Unrecht Pfandbons eingelöst zu haben. Die geltende Rechtssprechung der Arbeitsgerichte sieht die Möglichkeit vor, dass eine Kündigung rechtmäßig ist, ohne dass der Arbeitgeber Barbara E. ein schuldhaftes Verhalten nachweisen muß. Kontakt Solikomitee: streik (at) kanalB.org

    21. Apr. 2009
    22. Mai, 2009
    17:00bis18:00

    Kassierin streikt – Kaiser’s kündigt

    Kassiererin Streikt - Kaiser's Kündigt

    Zeigen wir dafür die Rote Karte!

    Emmely hat gestreikt und wurde dafür unter einem Vorwand gekündigt.

    Die Gerichte wollten in der Kündigungsschutzklage diesen Zusammenhang zwischen Streik und Rausschmiss nicht einmal thematisieren. Der weitere Rechtsweg wird Jahre dauern. Deswegen bringen wir unseren Protest direkt zu Kaiser’s.

    Wir wollen diese Abstrafung einer Arbeitnehmerin, die für gerechte
    Löhne und faire Arbeitsbedingungen gekämpft hat, nicht hinnehmen. Wir
    fordern Kaiser’s auf, dass Emmely sofort wieder eingestellt wird,
    unter voller Rückzahlung ihres ausgebliebenen Lohnes.

    Kommt alle am Freitag, den 22.5.2009, um 17 Uhr zur Filiale von Kaiser’s
    in der Warschauer Str. Ecke Revaler Str. in Berlin Friedrichshain.
    Dort gibt es jeden Freitag um 17 Uhr Aktionen, bis Emmely wieder eingestellt wird!

    Dort kann man auch für die Petition zur Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen unterschreiben.

    Komittee „Solidarität für Emmely“
    http://emmely.org

    15. Apr. 2009
    18. April, 2009
    13:00bis18:00

    “Solidarität mit den Emmelys dieser Welt!”

    vor Kaisers (Wrangelkiez, Kreuzberg): Kundgebung
    Emmely hat gestreikt, sie wurde gefeuert, sie hat vor Gericht verloren: Aber ihr Kampf hat eine Welle der Solidarität ausgelöst. Gerade in der Krise ist Solidarität eine Waffe und Widerstand eine Tugend. Bringt Kaffee und Kuchen, Musikinstrumente und Bastelsachen mit. Veranstaltet von: Komitee “Solidarität mit Emmely”, Bundesverband der MigrantInnen, FAU. Ort: vor Kaisers, Ecke Falckensteinstr./Wrangelstr. (Kreuzberg).

    14. Apr. 2009

    Hello, you either have JavaScript turned off or an old version of Flash Player. Get the latest Flash player.

    kanalB.org //deutsch // 56 Min

    Emmely und der Streik im Einzelhandel

    Die Situation der Beschäftigten im Einzelhandel hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. Während die Arbeitsbelastung immer näher an die Grenze des körperlich erträglichen geht, bleiben die Löhne immer weiter hinter den steigenden Lebenshaltungskosten zurück. Und das während die Gewinne der Unternehmen kontinuierlich ansteigen: zwischen 2000 und 2006 um 64,3%. Als die Arbeitgeber Ende 2006 die Zuschläge für Spät- und Nachtarbeit kürzen wollten, hatten sie im Empfinden vieler Beschäftigter eine Grenze überschritten: Die längste und härteste Tarifauseinandersetzung im deutschen Einzelhandel begann.

    Der Film begleitet die Streikenden über mehrere Monate. Zu Wort kommen Frauen, die seit Jahrzehnten im Einzelhandel arbeiten. Viele streiken zum ersten mal in ihrem Leben. Oft sind sie allein erziehend, in Teilzeit und mit so wenig Lohn, dass sie sich ihr Essen „bei der Familie zusammensuchen“ müssen. Manchen wird ihr Engagement im Streik zum Verhängnis, Emmely zum Beispiel. Nachdem sie in ihrer Kaiser’s Filiale den Streik organisiert hat, wird ihr unter einem Vorwand fristlos gekündigt. Als sie auf Wiedereinstellung klagt bekommt sie die ganze Wucht des einseitig an den Interessen der Unternehmen ausgerichteten deutschen Arbeitsrechts zu spüren.

    Der Film sucht nach Antworten auf die Frage, weshalb die Beschäftigten und ihre Organisationen nicht in der Lage sind, sich gegen die Arbeitgeber durchzusetzen. Er erkundet das Engagement der ArbeiterInnen im Streik und analysiert das Vorgehen der Streikleitung und die Rolle der Betriebsräte. Beschrieben werden auch die Interventionen linker Gruppen an der Seite der Streikenden.

    14. Apr. 2009

    Der Text der Petition an den Bundestag lautet:

    Der deutsche Bundestag möge beschließen, gesetzlich zu regeln, dass ein Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens nicht kündigen darf, wenn der geltend gemachte Schaden gering ist und eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens nicht erteilt wurde. Bei Vermögensdelikten ist der Schaden gering, wenn der Wert des Vermögensschadens gering ist. Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten, auf das er seine Kündigung stützt, nachweisen.

    Die Begründung der Petition lautet:

    Kürzlich kündigte ein Supermarkt einer Kassiererin nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit mit der Begründung, es bestehe der Verdacht, sie habe 1,30 € Flaschenpfand zu Unrecht abgerechnet. Die Kündigung wurde in zwei Instanzen bestätigt, die Revision bei der letzten Instanz ausgeschlossen. Durch das große Medienecho wurde öffentlich bekannt, dass sowohl Kündigungen auf Grund geringwertiger Eigentumsdelikte als auch Verdachtskündigungen seit Jahrzehnten Teil ständiger Arbeitsrechtsprechung sind. Hier kam beides zusammen.

    Die Arbeitsrechtsprechung erlaubt Arbeitgebern, Beschäftigte aufgrund des dringenden Verdachts auf eine schwere Verfehlung ohne vorherige Abmahnung fristlos zu kündigen. Viele dieser „schweren Verfehlungen“ sind so geringfügig, dass kein Staatsanwalt dafür ein Ermittlungsverfahren einleiten würde, geschweige denn, dass es zu einer Veruteilung käme. Das Arbeitsrecht sieht Eigentumsdelikte (z. B. Diebstahl, Betrug) unabhängig von der Höhe des behaupteten Schadens als Kündigungsgrund an. So werden von Arbeitsrichtern regelmäßig Kündigungen als rechtens bestätigt, bei denen der behauptete Schaden gar nicht bezifferbar ist – wenn es sich etwa um den „Diebstahl“ abgelaufener Lebensmittel handelt.

    Die Schwere der Verfehlung wird nicht in der Höhe des Schadens gesehen, sondern im angeblich erschütterten Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer. Diese Argumentation können Arbeitgeber auch im Zusammenhang mit Bagatellvorwürfen wählen. Dabei sind Beweise nicht erforderlich, es genügen Indizien. Dies öffnet dem Missbrauch Tür und Tor und verletzt etablierte Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit: Zum einen gilt die Unschuldsvermutung vor dem Arbeitsgericht nicht. Zum anderen gibt es keine Ermittlungen durch eine von den streitenden Parteien (Unternehmen, Beschäftigte) unabhängige Instanz (Polizei, Staatsanwaltschaft). Das Gericht urteilt anhand dessen, was die Parteien vortragen. Das bedeutet häufig, dass Beschäftigte ihre Unschuld beweisen müssen.

    Diese Rechtspraxis, bei der die Interessen von Arbeitnehmern regelmäßig denen der Arbeitgeber untergeordnet werden, beruht nicht auf einem Gesetz, sondern auf sogenanntem „Richterrecht“, das durch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit Jahrzehnten immer wieder bestätigt wurde. Abhilfe kann daher nur der Gesetzgeber (der Bundestag) durch eine Gesetzesänderung schaffen.