Nach Kassenschluss hatte eine Verkäuferin in der Aldi-Filiale Kirchhofstr. in Remscheid eine Packung Damenbinden (Preis: 0,59 €) mitgenommen und das Geld dafür auf einen Tisch im Aufenthaltsraum gelegt — auf Absprache mit einer Kollegin hin. [...]
"Es kommt alles wieder hoch, ich bin fix und fertig, ich kann es immer noch nicht glauben, bin so wütend und enttäuscht: Ich war immer für die Firma da, habe Überstunden gemacht, hat mir nichts ausgemacht, weil meine Kinder jetzt ein bisschen größer geworden sind und natürlich selbstständiger (habe ein behindertes Kind — geistige Behinderung), also habe ich mich viel für die Firma eingesetzt, wenn Not am Mann gewesen ist, ich kann es nicht glauben, wie ein Alptraum, denke immer gleich wache ich auf und es ist alles beim Alten, ich gehe morgen wieder arbeiten, tja traurig aber wahr, hätte ich nie gedacht bei dem Arbeitgeber und den Arbeitskolleginnen."
Laut spiegel online kündigte eine private Müllentsorgungsfirma im Dezember letzten Jahres einem Müllmann fristlos wegen Diebstahls: [...]
Offener Brief an Frank-Walter Steinmeier, Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und Kanzlerkandidat der SPD
Komitee "Solidarität mit Emmely"
An
Frank-Walter Steinmeier
Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 140 / Stresemannstraße 28
10963 Berlin-Kreuzberg
Betr.: Ihr dauerhaftes und beeindruckendes Engagement für die Kassiererin Barbara E.
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
Sie sind derjenige Politiker, der die gekündigte Kassiererin Barbara E. am häufigsten öffentlich unterstützt hat. Bereits Anfang März zeigten sie sich empört und auch zum offiziellen Wahlkampfbeginn im Berliner Tempodrom am 20. April 2009 haben sie erklärt: "Wie kann es sein, dass eine Kassiererin im Supermarkt wegen zwei Pfandbons von 1,30 Euro ihren Job verliert? Und die, die Milliarden versenkt haben und die Weltwirtschaft in den Abgrund gerissen haben, kriegen auch noch was oben drauf." Zeitungsberichten entnehmen wir, dass sie dies eine Woche später in Nordrhein-Westfalen wiederholt haben.
Wir begrüßen ihr entschlossenes Engagement in dieser Sache. Sie sind Jurist. Die Empörung über das Urteil gegen Barbara E. hat deutlich gemacht, dass die Mehrheit der Bevölkerung die jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Bagatellfällen und Verdachtskündigungen nicht billigt. Doch nicht nur juristische Laien sind empört. Auch der Vorsitzende Richter der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Achim Klueß, schreibt in einem Artikel in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht vom 14. April 2009 (Seiten 337 bis 400): "Gegen die Rechtsprechung des BAG spricht, dass sie prinzipiell unverhältnismäßig ist. Sie kennt keine Grenze nach unten. Die zentrale Aussage des BAG, der Arbeitnehmer habe nicht mit vertretbaren Überlegungen davon ausgehen können, dass der Arbeitgeber die Mitnahme der Gegenstände dulde, trifft auf jedes Eigentumsdelikt zu, zumal das BAG seine Rechtsprechung selbst bis in den Bereich nicht mehr verkaufsfähiger Waren ausgedehnt hat. (…) In der Bevölkerung dürfte eine solche Rigidität nicht vermittelbar sein." (S. 342) Hinzu kommt, dass der Verdacht im Arbeitsrecht nicht bewiesen werden muss, sondern sogenannte objektive Tatsachen ausreichen, die einen Verdacht nahe legen. Das heißt, dass in diesen Verfahren die Ermittlungen durch von den streitenden Parteien unabhängige Instanzen (Polizei und Staatsanwaltschaft) schlichtweg wegfallen.
Da wir begründeten Pessimismus hegen, dass das Bundesarbeitsgericht seine jahrzehntelange Praxis ändern wird, setzen wir auf eine Änderung des Arbeitsrechts. Die Politik ist also gefordert: Sie sagten ja selbst am 20.4.2009 mit Verweis auf den Fall von Barbara E., dies "schreit nach Korrektur". Es bleibt noch hinzuzufügen, dass die erstmals 1871 auftretende Verdachtskündigung erst zwischen 1934 und 1939 zum festen Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts wurde – häufig bei Fällen, in denen der Verdacht der "Judenfreundlichkeit" oder die Tatsache, dass ein Angestellter von einer Parteidienststelle der NSDAP als politisch unzuverlässig bezeichnet worden war, einen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung bildete (Quelle: Michaela Thiele: Die Auflösung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Anfechtung und außerordentlicher Kündigung nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 1927-1945, Frankfurt/M u.a. 2000, S. 230-238).
Leider haben wir bisher keine Initiativen von Ihnen oder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wahrgenommen, das Arbeitsrecht demokratischen Erfordernissen entsprechend anzupassen. Sie sind Regierungsmitglied und Vorsitzender der SPD. Sie haben es daher nicht nötig, in Wahlkampfreden Forderungen an die Politik zu stellen. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden über ihre diesbezüglichen Aktivitäten! Sie haben am 1. Mai öffentlich verkündet, dass sie fest an der Seite der Gewerkschaften stehen. Wir haben mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di eine Online-Petition für ein Gesetz eingebracht, das Kündigungen in Bagatellfällen oder ohne Nachweise des Fehlverhaltens verbieten soll. Sie wird Ende Mai online gehen. Sie haben nun mit der Unterstützung unserer Petition die Gelegenheit, diese Ankündigung umzusetzen. Bitte unterstützen Sie unsere Petition öffentlich und setzen Sie sich für eine entsprechende Gesetzesänderung ein.
Mit der Bitte um eine Antwort,
Ihr Komitee "Solidarität für Emmely",
i.A. Gregor Zattler
Offener Brief an Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Wirtschaftsminister der Bundesregierung und Abgeordneter des deutschen Bundestags für die CSU-Fraktion.
Komitee “Solidarität mit Emmely”
An
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr.: Ihr couragiertes Engagement im Fall der Kassiererin Barbara E.
Sehr geehrter Herr Guttenberg,
Sie haben in einem 1. März 2009 in der Bild am Sonntag veröffentlichten Interview gesagt, dass sie “das Kopfschütteln vieler Bürger gut nachvollziehen” könnten, falls “es darum ginge, dass eine Frau, die 31 Jahre für ein Unternehmen gearbeitet hat, wegen 1,30 Euro gefeuert wird”. Aus der Begründung des am 24. Februar 2009 ergangenen Urteils geht hervor, dass die Richterin Daniele Reber die angenommene Unterschlagung von 1,30 Euro als “schweres Vergehen” wertet — jedoch nicht wegen der Höhe des Betrages, sondern dem Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers in die gekündigte Barbara E.
Vielen Dank dafür, dass sie ihr Unverständnis über dieses Urteil geäußert haben. Laut einer Emnid-Umfrage hatten 70% der Bürger kein Verständnis für das Urteil. Seit dem Urteil gegen Barbara E. sind laufend weitere Fälle dieser Art bekannt geworden: Die Bäckerverkäuferin, die wegen 1,36, die in der Kasse fehlten, gekündigt wurde. Die Betriebsrätin aus Witten, in deren Schrank zwei Uhren gefunden wurden. Die Angestellten in der Großbäckerei im Ruhrgebiet, die wegen der Entnahme von Brotaufstrich gekündigt wurden. Die Angestellte von Galeria Kaufhof in Stuttgart, die wegen zwei Packungen Toastbrot, die für den Müll bestimmt waren, gekündigt wurde.
Die Kündigung in Bagatellfällen und ohne Nachweis ist nicht gesetzlich verankert, sondern hat sich durch jahrelanges Richterrecht etabliert. Sie widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung. Sie sitzen im Bundestag und können Gesetzentwürfe einbringen und unterstützen. Wir haben mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi eine Online-Petition für ein Gesetz eingebracht, das Kündigungen in Bagatellfällen ohne Nachweise des Fehlverhaltens verbieten soll. Dass in der Krise langjährig und verdiente Mitarbeiter wegen Kleinigkeiten, zudem noch ohne Nachweis und unter Umkehrung der Unschuldsvermutung, gekündigt werden können, empört zu Recht die Mehrheit der Bevölkerung. Die Bürger erleben zugleich, wie Milliardenbeträge aus dem von ihnen erwirtschafteten Reichtum für die Rettung von Banken ausgegeben werden.
Bislang haben wir keine Initiativen von Ihnen oder ihrer Partei wahrgenommen, die einseitig arbeitgeberfreundliche Rechtspraxis gesetzlich zu beeinflussen. Bitte berichten Sie uns darüber, was Sie oder ihre Partei unternommen haben, um den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer zu verbessern. Wir rufen Sie hiermit auf, nicht bloß den Kopf zu schütteln, sondern in den Bundestag ein Gesetz einzubringen, das Kündigungen dieser Art verhindert.
Mit der Bitte um eine Antwort,
Ihr Komitee “Solidarität für Emmely”,
i.A. Jörg Nowak, Gregor Zattler
Mit 159 Zimmern ist das Mercure Hotel die größte Bettenburg in ganz Regensburg. Vier Sterne, mehrere Tagungsräume und regionale Gerichte, die zum Teil in einer Show-Küche zubereitet werden, sollen die Gäste in die Grunewaldstraße locken. Um das Betriebsklima im größten Hotel der Welterbestadt scheint es allerdings mehr als schlecht zu stehen. Das war zumindest die einhellige Auffassung der Geschäftsführung des Mercure Hotels, des Betriebsrats und des Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Regensburg, Harald Köhnen, am vergangenen Donnerstag.
Hintergrund des Gerichtstermins ist der Streit um eine so genannte Verdachtskündigung. [...]
Beispiele für Kündigungen aus aus geringfügigen Anlässen
Die folgende Liste ist insofern problematisch, als die Schilderungen notgedrungen den jeweiligen Arbeitsgerichtsurteilen oder der Berichterstattung über diese entnommen ist. Unsere Erfahrung im Fall der streikenden Kassierin “Emmely” sagt uns aber, dass diese Texte eine sehr eigentümliche Darstellung eines Sachverhaltes abgeben.
Zweck dieser Liste ist, zu demonstrieren, dass Kündigungen aus Bagatellanlässen keine Ausnahme sind. Kennen Sie ein Urteil, das in diese Liste passt? Dann schicken Sie uns bitte einen Hinweis, möglichst mit Aktenzeichen über das Kontaktformular.
- Bis zu Emmelys Kündigung vielleicht am bekanntesten ist das “Bienenstichurteil” des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 1984. Eine Bäckereiverkäuferin hatte ein Stück Bienenstich gegessen und war fristlos gekündigt worden.
BAG, Urteil vom 17.5.1984 – 2 AZR 3/83
| 22. Mai, 2009 | ||
| 17:00 | bis | 18:00 |
Kassierin streikt – Kaiser’s kündigt
Zeigen wir dafür die Rote Karte!
Emmely hat gestreikt und wurde dafür unter einem Vorwand gekündigt.
Die Gerichte wollten in der Kündigungsschutzklage diesen Zusammenhang zwischen Streik und Rausschmiss nicht einmal thematisieren. Der weitere Rechtsweg wird Jahre dauern. Deswegen bringen wir unseren Protest direkt zu Kaiser’s.
Wir wollen diese Abstrafung einer Arbeitnehmerin, die für gerechte
Löhne und faire Arbeitsbedingungen gekämpft hat, nicht hinnehmen. Wir
fordern Kaiser’s auf, dass Emmely sofort wieder eingestellt wird,
unter voller Rückzahlung ihres ausgebliebenen Lohnes.
Kommt alle am Freitag, den 22.5.2009, um 17 Uhr zur Filiale von Kaiser’s
in der Warschauer Str. Ecke Revaler Str. in Berlin Friedrichshain.
Dort gibt es jeden Freitag um 17 Uhr Aktionen, bis Emmely wieder eingestellt wird!
Dort kann man auch für die Petition zur Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen unterschreiben.
Komittee „Solidarität für Emmely“
http://emmely.org







