Der Petitionsausschuss des Bundestages wird unsere Petition zur Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen nicht veröffentlichen. (-> mehr dazu auf der Startseite)
Mitzeichnen – Wie geht’s?
Die Petition wird vom Petitionsausschuss des Bundestages nicht veröffentlicht. Daher ist es nicht möglich die Petition online mitzuzeichnen. Es ist allerdings möglich auf Papierlisten zu unterschreiben. Falls Sie sich in unseren Email Verteiler eingetragen haben, bekommen Sie umgehend Bescheid falls uns neue Informationen erreichen.
Verboten!
Wenn es uns gelingt bis drei Wochen nach der online-Veröffentlichung 50.000 Unterschriften und “Mitzeichnungen” zu sammeln, muss der Petitionsausschuss die Petition in einer öffentlichen Sitzung behandeln. Dazu haben wir diese WebSite eingerichtet.
Wenn Sie Freunde und Bekannte auf diese Petition aufmerksam machen wollen, können Sie ihnen diese WebSite empfehlen.
Wenn Sie diese Petition für eine gute Idee halten, dann tragen Sie sich bitte in unseren Verteiler ein. Sie werden dann von uns auf dem Laufenden gehalten. Insbesondere erfahren Sie dann sofort, wenn die Petition online ist und unterschrieben werden kann:






