Wieder sorgte ein Kündigungsprozess wegen eines Cent-Betrags für Aufsehen: Eine Küchenhelferin soll in einem Krankenhaus drei Brötchen gestohlen haben und wurde deshalb entlassen. Gegen die Entscheidung hat sich die 59-jährige Frau vor dem Arbeitsgericht Heilbronn zur Wehr gesetzt. Die Kündigung blieb leider wirksam. Die Gekündigte willigte in einen Vergleich mit dem Arbeitgeber ein, der in der Fortzahlung von Lohn für ein paar Monate besteht.






