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	<title>Kommentare zu: Berlin: Aktion vor der Kaiser&#8217;s-Filiale</title>
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	<description>Weg mit Bagatellkündigungen</description>
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		<title>Von: Gregor</title>
		<link>http://1euro30.de/aktion-vor-kaisers-filiale-warschauer-str/comment-page-1/#comment-53</link>
		<dc:creator>Gregor</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 May 2009 19:51:42 +0000</pubDate>
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		<description>Die &quot;Dame&quot; heißt Emmely und bleibt bei ihrer Aussage, dass sie keine Bons unterschlagen hat.  Aber zur Frage, was wir mit der Petition bezwecken: Das Kündigungen wegen Bagatellen aufhören und auch &lt;em&gt;Sie&lt;/em&gt; nicht z. B. wegen eines Versehens im Stress ihren Job verlieren. Haben Sie sich mal die &lt;a href=&quot;http://1euro30.de/category/beispiele/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Beispiele&lt;/a&gt; auf unserer Seite durchgelesen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die &#8220;Dame&#8221; heißt Emmely und bleibt bei ihrer Aussage, dass sie keine Bons unterschlagen hat.  Aber zur Frage, was wir mit der Petition bezwecken: Das Kündigungen wegen Bagatellen aufhören und auch <em>Sie</em> nicht z. B. wegen eines Versehens im Stress ihren Job verlieren. Haben Sie sich mal die <a href="http://1euro30.de/category/beispiele/" rel="nofollow">Beispiele</a> auf unserer Seite durchgelesen?</p>
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		<title>Von: To</title>
		<link>http://1euro30.de/aktion-vor-kaisers-filiale-warschauer-str/comment-page-1/#comment-52</link>
		<dc:creator>To</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2009 13:37:35 +0000</pubDate>
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		<description>Ich schlage vor, Kündigungen wegen Strafanträgen gegen den Arbeitgeber ebenfalls in die Petitionen aufzunehmen.
Es gibt einen Fall, wo einem Angestellten eine Stellungnahme von einem Personalverantwortlichen  gegeben wurde, daß keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, solange keine Strafanzeige gegen den betreffenden Mitarbeiter  selbst ergeht. Darauf hat der Mitarbeiter  Strafantrag erstattet, um prüfen zu lassen, ob bestimmte für ihn nachteilige  Tatsachenbehauptungen von anderen Mitarbeitern falsch sind . Diese Tatsache wurde trotz der vorherigen Stellungnahme vom Arbeitgeber als besonderer Kündigungsgrund bewertet. Ob diese nachteiligen Tatsachenbehauptungen der  anderen Mitarbeiter, die Ursache des Strafantrags waren, der Wahrheit  entsprachen, wurde daher nie geklärt. 
Ich schlage vor, daß das Problem der Strafanträge wegen Beleidigung oder Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber oder einen seiner Repräsentanten  ebenfalls in die Petition aufgenommen wird, um Mobbing durch falsche Behauptungen zu unterbinden.

to</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich schlage vor, Kündigungen wegen Strafanträgen gegen den Arbeitgeber ebenfalls in die Petitionen aufzunehmen.<br />
Es gibt einen Fall, wo einem Angestellten eine Stellungnahme von einem Personalverantwortlichen  gegeben wurde, daß keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, solange keine Strafanzeige gegen den betreffenden Mitarbeiter  selbst ergeht. Darauf hat der Mitarbeiter  Strafantrag erstattet, um prüfen zu lassen, ob bestimmte für ihn nachteilige  Tatsachenbehauptungen von anderen Mitarbeitern falsch sind . Diese Tatsache wurde trotz der vorherigen Stellungnahme vom Arbeitgeber als besonderer Kündigungsgrund bewertet. Ob diese nachteiligen Tatsachenbehauptungen der  anderen Mitarbeiter, die Ursache des Strafantrags waren, der Wahrheit  entsprachen, wurde daher nie geklärt.<br />
Ich schlage vor, daß das Problem der Strafanträge wegen Beleidigung oder Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber oder einen seiner Repräsentanten  ebenfalls in die Petition aufgenommen wird, um Mobbing durch falsche Behauptungen zu unterbinden.</p>
<p>to</p>
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		<title>Von: angie</title>
		<link>http://1euro30.de/aktion-vor-kaisers-filiale-warschauer-str/comment-page-1/#comment-51</link>
		<dc:creator>angie</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2009 11:19:51 +0000</pubDate>
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		<description>ich weiss garnicht was ihr damit erreichen wollt ,denn die sachlage ist doch klar die dame hat gegen die kassenordnung grob verstossen und wenn sie mal ehrlich  wär wurde sie jedes jahr darüberhinaus belehrt und hat diese unterschrieben.als jahrelange kassierein ist ihr das klar das liegendgebliebende leergutbons wie liegendgebliebendes kundengeld zu behandeln istund dafür gibt es richtlinen im übrigen ist es für eine kassierein ein KINDERSPIEL sich an pfandbons zu berreichern ohne das es der kunde bemerkt.wollt ihr etwa bei solch einer kassierin bezahlen welche eine liebe person ist aber sich an ihren geldern berreichert???ICH NICHT keiner ist vollkommen und  2 pfandbons zu finden ist wie ein 6-er im lotto ich arbeite 29 jahre im einzelhandel(keine kassiererin sondern im laden)und ich habe wenn es hochkommt 5 bons gefunden und das über 29 jahre.ich bin auch der meinung das dem kunden es ermöglicht werden muss,seine verlorenden sachen wiederzubekommen wo doch eine mitarbeiterin dies angeblich gefunden hat.sind wir das dem kunden nicht schuldig?vor allem kann er es nicht von uns verlangen???jeden mitarbeiter im einzelhandel ist es bewusst das solche delikte zur kündigung führen können man  wenn es ihr nicht klar war dann frag ich mich was sie die letzten jahre im falschen beruf .denn es gibt neben den betrug am unternehmen nur eins was shlimmer ist der betrug am kunden.das die dame streiken war ist wohl nicht massgeblich für diese entscheidung sonst würde ich wohl schon lange auf der strasse sitzen eigentlich kann sie zufrieden sein das man ihr noch eine abfindung angeboten hat .in anderen unternehmensgruppen werden leute aus  weniger spektakulären gründen gekündigt ohne abfindung wohl bemerkt.und jeder ARBEITNEHMER egal in welchen berufszweig weiss das man so nach hause geht wie man zur arbeit erschienen ist und wenn es nur eine büroklammer ist...sorry wie reden doch hier über eine erwachsenden frau...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich weiss garnicht was ihr damit erreichen wollt ,denn die sachlage ist doch klar die dame hat gegen die kassenordnung grob verstossen und wenn sie mal ehrlich  wär wurde sie jedes jahr darüberhinaus belehrt und hat diese unterschrieben.als jahrelange kassierein ist ihr das klar das liegendgebliebende leergutbons wie liegendgebliebendes kundengeld zu behandeln istund dafür gibt es richtlinen im übrigen ist es für eine kassierein ein KINDERSPIEL sich an pfandbons zu berreichern ohne das es der kunde bemerkt.wollt ihr etwa bei solch einer kassierin bezahlen welche eine liebe person ist aber sich an ihren geldern berreichert???ICH NICHT keiner ist vollkommen und  2 pfandbons zu finden ist wie ein 6-er im lotto ich arbeite 29 jahre im einzelhandel(keine kassiererin sondern im laden)und ich habe wenn es hochkommt 5 bons gefunden und das über 29 jahre.ich bin auch der meinung das dem kunden es ermöglicht werden muss,seine verlorenden sachen wiederzubekommen wo doch eine mitarbeiterin dies angeblich gefunden hat.sind wir das dem kunden nicht schuldig?vor allem kann er es nicht von uns verlangen???jeden mitarbeiter im einzelhandel ist es bewusst das solche delikte zur kündigung führen können man  wenn es ihr nicht klar war dann frag ich mich was sie die letzten jahre im falschen beruf .denn es gibt neben den betrug am unternehmen nur eins was shlimmer ist der betrug am kunden.das die dame streiken war ist wohl nicht massgeblich für diese entscheidung sonst würde ich wohl schon lange auf der strasse sitzen eigentlich kann sie zufrieden sein das man ihr noch eine abfindung angeboten hat .in anderen unternehmensgruppen werden leute aus  weniger spektakulären gründen gekündigt ohne abfindung wohl bemerkt.und jeder ARBEITNEHMER egal in welchen berufszweig weiss das man so nach hause geht wie man zur arbeit erschienen ist und wenn es nur eine büroklammer ist&#8230;sorry wie reden doch hier über eine erwachsenden frau&#8230;</p>
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