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    26. Apr. 2009

    Wie kommen wir, das Komitee „Solidarität mit Emmely“, auf die Idee, eine Petition gegen Kündigungen in Bagatellfällen ohne Nachweis eines Fehlverhaltens an den deutschen Bundestag zu richten?

    Unser Komitee ist um den Fall der streikenden und gefeuerten Kassiererin entstanden, die mit der Begründung, es bestehe der Verdacht, sie habe Pfandbons im Wert von 1,30 Euro falsch abgerechnet, gekündigt wurde.

    In den Jahren 2007/2008 fand der längste und größte Streik in der Geschichte des deutschen Einzelhandels statt. In Berlin gab es Ende 2007 drei Streikwellen und „Emmely“, hat für die Gewerkschaft Verdi in ihrer Filiale in Berlin-Hohenschönhausen den Streik organisiert.

    In der Filiale Hauptstraße in Berlin-Hohenschönhausen hatten sich acht Beschäftigte am Streik beteiligt. Alle acht wurden daraufhin einzeln zu Gesprächen mit der Distriktmanagerin B.K. und dem Filialleiter Herrn C. gerufen und gefragt, weshalb sie sich am Streik beteiligten. Derselbe Filialleiter hat dann im Januar 2008 alle Kolleginnen, die sich nicht am Streik beteiligt hatten, zum Bowling eingeladen. Diese „Streikbrecher-Party“ fand am 19.1.2008 statt. Am Montag, den 21.1.2008, erzählte eine Kollegin, die daran teilgenommen hatte, Frau E., dass der Marktleiter die Kolleginnen dazu aufgefordert habe, „Augen und Ohren offen zu halten“ und Unregelmäßigkeiten sofort zu melden.

    Emmely soll bei ihrem Einkauf am 22.1.2008 Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 € unberechtigt eingelöst haben. Sie wurde drei Tage nach dem Einkauf von dem Vorwurf in Kenntnis gesetzt – die Videoaufnahmen von der Kasse werden bei Kaiser´s routinemäßig nach 48 Stunden gelöscht. Es gab mehrere Gespräche, bei der ihr u.a. angeboten wurde, selbst zu kündigen. Am 22. Februar 2008 erfolgte dann die fristlose Kündigung.

    Kassiererin Streikt - Kaiser's KündigtEmmely hat im Verlauf des Streiks verschiedene linke AktivistInnen kennengelernt – so entstand das Komitee „Solidarität mit Emmely“, das ab dem ersten Gerichtstermin im Juni 2008 Öffentlichkeitsarbeit organisiert hat. Im August 2008 wurde die Kündigungsschutzklage von Emmely in erster Instanz zurückgewiesen. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es ein ungewöhnliches Medienecho – wenige Monate vorher war der Skandal bei Lidl zur Kameraüberwachung bekannt geworden.

    Im Januar und Februar 2009 fanden zwei Gerichtstermine in der zweiten Instanz statt. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Medienecho immer größer, es gab Berichte in Talkshows wie Anne Will und Johannes B. Kerner. Das Urteil und die Verdachtskündigung, auf der es basierte, wurden zum allgemeinen Politikum. Wolfgang Thierse nannte es ein „barbarisches Urteil von asozialer Qualität“. Laut einer Emnid-Umfrage Ende Februar 2009 haben 69 % der Bevölkerung als ungerecht empfunden.

    Beim Urteil gegen Emmely haben zwei Aspekte die Öffentlichkeit empört:

    • Die geringe Summe, die sie veruntreut haben soll, steht 31 Beschäftigungsjahren gegenüber. Kündigungen in Bagatellfällen sind gang und gäbe im deutschen Arbeitsrecht. Obwohl laut Bundesarbeitsgericht eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers vorgenommen werden muss, fällt diese in der Praxis – so auch in den Urteilsbegründungen beider Instanzen, die gegen Emmely entschieden haben – so aus, dass den Interessen des Arbeitgebers ungleich mehr Platz eingeräumt wird (so z.B. den Interessen von Emmely genau ein Satz in einem Text von 50.000 Zeichen zur Begründung des Urteils erster Instanz, in der zweiten Instanz wurde den Interessen von Emmely ein etwas längerer gewidmet in einem Text rund 62.000 Zeichen).
    • Die Veruntreuung der zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro wurde nicht bewiesen. Zwar gab es eine Zeugenaussage einer Kollegin von Emmely, mit der sie seit langem ein schlechtes persönliches Verhältnis hatte, dass sich während des Streiks noch verschlechtert hatte, doch damit stand Aussage gegen Aussage.

    Im Arbeitsrecht ist anders als im Strafrecht keine Ermittlung durch eine unabhängige Instanz notwendig: Der Arbeitgeber muss Indizien vorlegen, die einen dringenden Verdacht nahelegen, und das Arbeitsgericht entscheidet dann aufgrund der vom Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin vorgelegten Aussagen und Beweisstücke. Das führt dazu, dass Emmely ihre Unschuld beweisen musste. Im Einzelhandel gibt es oft fingierte Diebstähle, bei denen das nicht möglich ist.

    Emmelys Kündigung ist kein Einzelfall. In der Mehrzahl der Fälle wird gegen die Arbeitnehmer entschieden. Da ihre Chancen vor Gericht schlecht sind, geben sich die meisten meisten Arbeitnehmer mit einem Vergleich zufrieden, bei dem z. B. die fristlose Kündigung in eine fristgerechte verwandelt wird. Oder sie unterschreiben gleich selbst ihre Kündigung. Emmely hat nicht aufgegeben und nun Verfassungsbeschwerde und Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.

    Diese Arbeitsrechtsprechung ist seit Jahren so. Dazu muss man wissen, dass weder die Verdachtskündigung, noch der Umstand, dass Kündigungen wegen geringfügiger Anlässe rechtens sind, in einem gesetz festgeschrieben sind. Vielmehr handelt es sich um Richterrecht, das bedeutet, es hat sich in der laufenden Rechtsprechung der Arbeitsgerichte so entwickelt. Deshalb ist auch nicht damit zu rechnen, dass sich diese Rechtsprechung durch einen Kampf durch die Instanzen ändern wird.

    Da diese Rechtsprechung nicht nur im Fall von Emmely angewendet wurde, sondern seit Jahren zur etablierten Rechtsprechung gehört, orientieren wir auf eine Gesetzesänderung. Mit der Petition wollen wir die zahlreichen Politiker, die sich über das Urteil empört haben, auffordern, nun auch etwas für die soziale Gerechtigkeit zu tun, statt nur ihren Wahlkampf mit diesem Fall zu bestreiten.