• Nächste Termine

    Informiert werden:


    • Tragen Sie sich bitte ein, wenn Sie informiert werden wollen, sobald die Petition unterstützt werden kann.

    23. Mai. 2009

    Nach Kassenschluss hatte eine Verkäuferin in der Aldi-Filiale Kirchhofstr. in Remscheid eine Packung Damenbinden (Preis: 0,59 €) mitgenommen und das Geld dafür auf einen Tisch im Aufenthaltsraum gelegt — auf Absprache mit einer Kollegin hin. Am nächsten Tag wurde sie von einer Vorgesetzten auf das Geld angesprochen, erinnerte sich in diesem Moment nicht und steckte das Geld wieder ein –> Kündigung. Und zwar, das ist hier wichtig: Aldi kündigte wegen der konkreten Tat, nicht wegen eines Verdachts. Vor Gericht erklärte die Verkäuferin, sie sei in dem Moment, als die Vorgesetzte sie fragte im Stress gewesen, die Sachen auf dem Tisch hätten ihr gehört, das Geld also auch. Die Vorgesetzte habe gesagt, sie wolle nicht, dass Geld rum liege und deswegen habe sie es eingesteckt. Der Anwalt von Aldi wollte die Argumentation mit der momentanen Überlasung nicht gelten lassen — jeder könne sich krank melden(!).

    Das Wuppertaler Arbeitsgericht sah keine subjektive Betrugsabsicht und gab der Kündigungsschutzklage der Verkäuferin statt. Die Tatkündigung von Aldi war gescheitert, weil nach Ansicht des Gerichts gar keine Tat vorlag.

    Nun hat Aldi gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und ist obendrein auf die großartige Idee gekommen, der Verkäuferin ein zweites Mal zu kündigen: Wegen des Verdachts des Diebstahls der Damenbinden. Wegen dieser zweiten Kündigung fand bislang ein Gütetermin statt, vergebens.

    Die Verkäuferin lebt z. Zt. vom Arbeitslosengeld. Wir wünschen Ihr das beste für Ihren Kampf um ihre Existenzgrundlage.