Nach Kassenschluss hatte eine Verkäuferin in der Aldi-Filiale Kirchhofstr. in Remscheid eine Packung Damenbinden (Preis: 0,59 €) mitgenommen und das Geld dafür auf einen Tisch im Aufenthaltsraum gelegt — auf Absprache mit einer Kollegin hin. Am nächsten Tag wurde sie von einer Vorgesetzten auf das Geld angesprochen, erinnerte sich in diesem Moment nicht und steckte das Geld wieder ein –> Kündigung. Und zwar, das ist hier wichtig: Aldi kündigte wegen der konkreten Tat, nicht wegen eines Verdachts. Vor Gericht erklärte die Verkäuferin, sie sei in dem Moment, als die Vorgesetzte sie fragte im Stress gewesen, die Sachen auf dem Tisch hätten ihr gehört, das Geld also auch. Die Vorgesetzte habe gesagt, sie wolle nicht, dass Geld rum liege und deswegen habe sie es eingesteckt. Der Anwalt von Aldi wollte die Argumentation mit der momentanen Überlasung nicht gelten lassen — jeder könne sich krank melden(!).
Das Wuppertaler Arbeitsgericht sah keine subjektive Betrugsabsicht und gab der Kündigungsschutzklage der Verkäuferin statt. Die Tatkündigung von Aldi war gescheitert, weil nach Ansicht des Gerichts gar keine Tat vorlag.
Nun hat Aldi gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und ist obendrein auf die großartige Idee gekommen, der Verkäuferin ein zweites Mal zu kündigen: Wegen des Verdachts des Diebstahls der Damenbinden. Wegen dieser zweiten Kündigung fand bislang ein Gütetermin statt, vergebens.
Die Verkäuferin lebt z. Zt. vom Arbeitslosengeld. Wir wünschen Ihr das beste für Ihren Kampf um ihre Existenzgrundlage.







Ich frage mich immer wieder, woher Aldi das Geld hat in den neuen EU-Ländern, neue Märkte zu eröffnen?
Jedes Jahr werden die Gebrüder Aldi um einige Milliarden Euro reicher.
Woher stammt das Geld? Es stammt meiner Meinung daher, dass die Handelsketten die Verbraucher als auch die Erzeuger betrügen.
Falls es kein Betrug sein sollte, weil die Gesetze hier nicht eingreifen, dann ist es für mich ein vom Gesetzgeber legalisierter Betrug! Denn, wer sitzt mehrheitlich im Bundestag?
18. Jul. 2009 | #
Leider ist es und war es eigentlich auch schon immer, dass Firmen alles versuchen um unliebsame Mitarbeiter ohne Rücksicht auf das Kündigungsschutzgesetz zu entfernen.
Dies gilt besonders für größere Firmen, weil für sie lange arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen kein großes Problem darstellt.
In den meisten Fällen haben sie Erfolg, was aus den Statistiken der Arbeitsgerichte hervorgeht, da in den meisten Fällen per gütiger Einigung das Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird.
Aber was passiert, wenn man in größeren Unternehmen sich nicht vergleicht?
Jede Lappalie wird in Zukunft genutzt um ein Abmahnung oder gar Kündigung zu begründen. Damit steht Aldi nicht alleine, das ist in vielen Firmen so.
Die Folge ist häufig, das der Arbeitnehmer diese Belastung nicht aushält und arbeitsunfähig wird.
Der vorliegende Fall zeigt m.E., dass Aldi genau diesen Weg einschlagen wird. Der Klägerin ist daher zu raten, dem Sprichwort “Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende” zu beherzigen.
Es ist richtig, dass die von vielen Firmen geübte Praxis im Endeffekt Rechtsmissbrauch ist. Der Nachweis dafür ist jedoch äußerst schwierig zu erreichen, was die Vielzahl der verlorenen Mobbing-Prozesse zeigt, bei denen der Arbeitgeber zu einem Schadensersatz bzgl. der AU verurteilt wurde.
6. Sep. 2009 | #