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	<description>Weg mit Bagatellkündigungen</description>
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		<title>Gekündigt wegen drei Brötchen</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 19:35:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>katrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[BeispielFälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieder sorgte ein Kündigungsprozess wegen eines Cent-Betrags für Aufsehen: Eine Küchenhelferin soll in einem Krankenhaus drei Brötchen gestohlen haben und wurde deshalb entlassen. Gegen die Entscheidung hat sich die 59-jährige Frau vor dem Arbeitsgericht Heilbronn zur Wehr gesetzt. Die Kündigung blieb leider wirksam. Die Gekündigte willigte in einen Vergleich mit dem Arbeitgeber ein, der in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieder sorgte ein Kündigungsprozess wegen eines Cent-Betrags für Aufsehen: Eine Küchenhelferin soll in einem Krankenhaus drei Brötchen gestohlen haben und wurde deshalb entlassen. Gegen die Entscheidung hat sich die 59-jährige Frau vor dem Arbeitsgericht Heilbronn zur Wehr gesetzt. Die Kündigung blieb leider wirksam. Die Gekündigte willigte in einen Vergleich mit dem Arbeitgeber ein, der in der Fortzahlung von Lohn für ein paar Monate besteht.</p>
<p><a href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/1850712_Prozess-um-drei-Broetchen-Kuendigung-bleibt-bestehen.html?sid=15f1c7cc043c09f0569407ea1970a09e" class="external" target="_blank"> Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 24.07.09</a></p>
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		<title>Petition Unterschreiben</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Jul 2009 15:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>shopper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Petitionsausschuss des Bundestages wird unsere Petition zur Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen nicht veröffentlichen. (-&#62; mehr dazu auf der Startseite)

Mitzeichnen &#8211; Wie geht&#8217;s?
Die Petition wird vom Petitionsausschuss des Bundestages nicht veröffentlicht. Daher ist es nicht möglich die Petition online mitzuzeichnen. Es ist allerdings möglich auf Papierlisten zu unterschreiben. Falls Sie sich in unseren Email [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Petitionsausschuss des Bundestages wird unsere Petition zur Einführung einer Bagatellgrenze bei Kündigungen nicht veröffentlichen. (<a href="http://1euro30.de">-&gt; mehr dazu auf der Startseite</a>)</strong></p>
<div style="text-align:left; border:3px solid; padding:5px; margin:15px;">
<h1>Mitzeichnen &#8211; Wie geht&#8217;s?</h1>
<p><strong>Die Petition wird </strong><strong>vom Petitionsausschuss des Bundestages</strong><strong> nicht veröffentlicht. Daher ist es nicht möglich die Petition online mitzuzeichnen. </strong>Es ist allerdings möglich auf <a href="http://1euro30.de/wp-content/uploads/2009/04/unterschriftenliste-petition-gegen-bagatellkuendigungen.pdf">Papierlisten</a> zu unterschreiben. Falls Sie sich in unseren Email Verteiler eingetragen haben, bekommen Sie umgehend Bescheid falls uns neue Informationen erreichen.</p>
<p align="center"><img title="zeichnemit" src="http://1euro30.de/wp-content/uploads/2009/04/zeichnemit2.png" border="0" alt="zeichnemit" width="180" height="60" /> <strong>Verboten!</strong></p>
</div>
<p>Wenn es uns gelingt bis drei Wochen nach der online-Veröffentlichung 50.000 Unterschriften und &#8220;Mitzeichnungen&#8221; zu sammeln,  muss der Petitionsausschuss die Petition in einer öffentlichen Sitzung behandeln. Dazu haben wir diese WebSite eingerichtet.</p>
<p>Wenn Sie Freunde und Bekannte auf diese Petition aufmerksam machen wollen, können Sie ihnen diese WebSite <a href="http://1euro30.de/werben-und-empfehlen/">empfehlen</a>.</p>
<p>Wenn Sie diese Petition für eine gute Idee halten, dann tragen Sie sich bitte in unseren Verteiler ein. Sie werden dann von uns auf dem Laufenden gehalten. Insbesondere erfahren Sie dann sofort, wenn die Petition online ist und unterschrieben werden kann:</p>
<p style="padding-left: 60px;"><div class="wpcf7" id="wpcf7-f4-p17-o1"><form action="/feed/#wpcf7-f4-p17-o1" method="post" class="wpcf7-form"><div style="display: none;"><input type="hidden" name="_wpcf7" value="4" /><input type="hidden" name="_wpcf7_version" value="2.0.1" /><input type="hidden" name="_wpcf7_unit_tag" value="wpcf7-f4-p17-o1" /></div><p><span class="wpcf7-form-control-wrap email-48"><input type="text" name="email-48" value="Ihre Email Adresse" class="wpcf7-validates-as-email wpcf7-validates-as-required" size="20" /></span>  <br />
Falls Sie uns eine Nachricht hinterlassen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu:<br />
<span class="wpcf7-form-control-wrap textarea-632"><textarea name="textarea-632" cols="40" rows="4"></textarea></span><br />
<input type="submit" value="Infos anfordern" /> <img class="ajax-loader" style="visibility: hidden;" alt="ajax loader" src="http://1euro30.de/wp-content/plugins/contact-form-7/images/ajax-loader.gif" /></p>
<div class="wpcf7-response-output wpcf7-display-none"></div></form></div></p>
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		<title>Damenbinden für 0,59 €: Aldi tritt nach</title>
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		<pubDate>Sat, 23 May 2009 20:23:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gregor</dc:creator>
				<category><![CDATA[BeispielFälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Kassenschluss hatte eine Verkäuferin in der Aldi-Filiale Kirchhofstr. in Remscheid eine Packung Damenbinden (Preis: 0,59 €) mitgenommen und das Geld dafür auf einen Tisch im Aufenthaltsraum gelegt &#8212; auf Absprache mit einer Kollegin hin.  Am nächsten Tag wurde sie von einer Vorgesetzten auf das Geld angesprochen, erinnerte sich in diesem Moment nicht und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Kassenschluss hatte eine Verkäuferin in der Aldi-Filiale Kirchhofstr. in Remscheid eine Packung Damenbinden (Preis: 0,59 €) mitgenommen und das Geld dafür auf einen Tisch im Aufenthaltsraum gelegt &#8212; auf Absprache mit einer Kollegin hin.<span id="more-427"></span>  Am nächsten Tag wurde sie von einer Vorgesetzten auf das Geld angesprochen, erinnerte sich in diesem Moment nicht und steckte das Geld wieder ein &#8211;> Kündigung.  Und zwar, das ist hier wichtig: Aldi kündigte wegen der konkreten Tat, nicht wegen eines Verdachts.  Vor Gericht erklärte die Verkäuferin, sie sei in dem Moment, als die Vorgesetzte sie fragte im Stress gewesen, die Sachen auf dem Tisch hätten ihr gehört, das Geld also auch.  Die Vorgesetzte habe gesagt, sie wolle nicht, dass Geld rum liege und deswegen habe sie es eingesteckt.  Der Anwalt von Aldi wollte die Argumentation mit der momentanen Überlasung nicht gelten lassen &#8212; jeder könne sich krank melden(!).</p>
<p>Das Wuppertaler Arbeitsgericht sah <a title="rp-online" href="http://www.rp-online.de/public/article/remscheid/691721/Kuendigung-wegen-59-Cent-abgewendet.html" target="_blank" class="external">keine subjektive Betrugsabsicht</a> und gab der Kündigungsschutzklage der Verkäuferin statt.  Die Tatkündigung von Aldi war gescheitert, weil nach Ansicht des Gerichts gar keine Tat vorlag.</p>
<p>Nun hat Aldi gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und ist obendrein auf die großartige Idee gekommen, der Verkäuferin ein zweites Mal zu kündigen: Wegen des <em>Verdachts</em> des Diebstahls der Damenbinden.  Wegen dieser zweiten Kündigung fand bislang ein Gütetermin statt, <a title="rp-online" href="http://www.rp-online.de/public/article/remscheid/710099/Aldi-Mitarbeiterin-kaempft.html" target="_blank" class="external">vergebens</a>.</p>
<p>Die Verkäuferin lebt z. Zt. vom Arbeitslosengeld.  Wir wünschen Ihr das beste für Ihren Kampf um ihre Existenzgrundlage.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fristlose Kündigung wegen zweier wegzuwerfender Toastbrote</title>
		<link>http://1euro30.de/fristlose-kundigung-wegen-zweier-wegzuwerfender-toastbrote/</link>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 15:34:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gregor</dc:creator>
				<category><![CDATA[BeispielFälle]]></category>

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		<description><![CDATA[&#34;Es kommt alles wieder hoch, ich bin fix und fertig, ich kann es immer noch nicht glauben, bin so w&#252;tend und entt&#228;uscht: Ich war immer f&#252;r die Firma da, habe &#220;berstunden gemacht, hat mir nichts ausgemacht, weil meine Kinder jetzt ein bisschen gr&#246;&#223;er geworden sind und nat&#252;rlich selbstst&#228;ndiger (habe ein behindertes Kind &#8212; geistige Behinderung), [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><em>&quot;Es kommt alles wieder hoch, ich bin fix und fertig, ich kann es immer noch nicht glauben, bin so w&uuml;tend und entt&auml;uscht: Ich war immer f&uuml;r die Firma da, habe &Uuml;berstunden gemacht, hat mir nichts ausgemacht, weil meine Kinder jetzt ein bisschen gr&ouml;&szlig;er geworden sind und nat&uuml;rlich selbstst&auml;ndiger (habe ein behindertes Kind &#8212; geistige Behinderung), also habe ich mich viel f&uuml;r die Firma eingesetzt, wenn Not am Mann gewesen ist, ich kann es nicht glauben, wie ein Alptraum, denke immer gleich wache ich auf und es ist alles beim Alten, ich gehe morgen wieder arbeiten, tja traurig aber wahr, h&auml;tte ich nie gedacht bei dem Arbeitgeber und den Arbeitskolleginnen.&quot;</em> </p></blockquote>
<p>  <span id="more-417"></span><br />
F. M. ist etwa 40 Jahre alt und lebt zusammen mit ihrem Mann und zwei Kindern.  Nach ihrer Ausbildung hat sie 22 Jahre im Verkauf gearbeitet und dabei nie auch nur eine Abmahnung kassiert.  Die letzten acht Jahre arbeitete sie bei Galeria Kaufhof in Stuttgart in der Lebensmittel- und S&uuml;&szlig;warenabteilung.  Die Lebensmittelabteilung von Kaufhof ist ziemlich teuer.  F. M. kann es sich vom Lohn bei Kaufhof nicht leisten dort einzukaufen.</p>
<p>In dieser Abteilung gibt es ein Regal mit Backwaren von Camps.  Es wurde bis September letzten Jahres von einem externen Minijobber best&uuml;ckt und kontrolliert.  Das Regal ist also ein &quot;shop im shop&quot; und geh&ouml;rt eigentlich gar nicht zu Kaufhof.  Doch als das Arrangement mit dem Minijobber platzte wurde es F. M.s zus&auml;tzliche Aufgabe die Bestellungen f&uuml;r dieses Regal zu &uuml;bernehmen, die Lieferungen zu kontrollieren, einzur&auml;umen und die Ware zwei Tage vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums wieder zu entfernen.</p>
<blockquote><p><em>&quot;Das war anf&auml;nglich recht umst&auml;ndlich organisiert und kostete mich zwei bis drei von meinen vier Stunden t&auml;glich.  Ich habe immer wieder gesagt, dass dann andere Arbeit liegen bleibt, aber ich sollte unbedingt dieses Regal betreuen.  Sp&auml;ter wurde der Arbeitsaufwand dann geringer, vor allem, als Dienstags und Donnerstags keine Lieferungen mehr kamen,&quot; erz&auml;hlt F. M.</em></p></blockquote>
<p>Am 20. Februar bestellte sie im Rahmen dieser Betreuung des Regals von Camps u. a. 4 Toastbrote, die am folgenden Freitag geliefert werden sollten.  Am Freitag kamen dann aber sechs Toastbrote, auf dem Lieferschein waren korrekterweise vier angegeben.</p>
<blockquote><p><em>&quot;Ich konnte die Toastbrote zur&uuml;ckgehen lassen, dann w&auml;ren sie bei Camps weggeworfen worden.  Oder ich h&auml;tte die Toastbrote wegwerfen k&ouml;nnen.  Im Regal war kein Platz mehr,&quot; sagt F. M.  Wir k&ouml;nnen solche Sachen, die vor dem MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) stehen zu einem geringen Preis mitnehmen oder sie werden mal im B&uuml;ro gegessen, wenn wir den Chef fragen.  In seltenen F&auml;llen hat der Chef auch unterschrieben, dass wir das einfach so mitnehmen k&ouml;nnen.  Oder die Sachen werden einfach vernichtet.  Ich wollte die Toastbrote also mitnehmen, ich kann die nicht umkommen lassen.&quot;</em></p></blockquote>
<p>Am selben Tag ging es aber besonders stressig zu.  Ein Vertreter von Lorenz, einer Chipsfirma war da, kontrollierte das Chipsregal und behauptete, darin befinde sich abgelaufene Ware.  F. M. musste das ganze Chipsregal nach alter Ware durchsuchen, um zu beweisen, dass sie korrekt gearbeitet hatte.  Dazu kam die zus&auml;tzliche Arbeit mit dem Camps-Regal und eine kaputte Brille.</p>
<blockquote><p><em>&quot;Ich wollte am Schichtende noch schnell zum Optiker gegen&uuml;ber, bevor der zu macht, damit der die Brille wieder richtet.  In der Hektik habe ich vergessen, den Chef wegen der Toastbrote zu fragen.&quot;</em></p></blockquote>
<p>Am Ausgang wurde F. M. von einem Ladendetektiv und einem von der Security abgefangen.  Die bringen F. M. ins Personalb&uuml;ro.  Dort sind die Personalchefin und jemand vom Betriebsrat.  Beide reden auf F. M. ein, sagen, dass sie gestohlen hat, damit unhaltbar ist.  F. M. f&auml;ngt an zu weinen, versucht sich zu erkl&auml;ren, aber es hilft alles nichts, die Personalchefin h&auml;lt ihr den Aufhebungsvertrag hin.</p>
<blockquote><p><em>&quot;Ich war so fertig, ich konnte einfach nicht mehr, ich wollte nur noch, dass es vorbei ist und habe unterschrieben.&quot;</em></p></blockquote>
<p>Zu Hause erz&auml;hlt sie alles ihrem Mann, sie beschlie&szlig;en am n&auml;chsten Tag anwaltlichen Rat einzuholen.  F. M. hat Gl&uuml;ck im Ungl&uuml;ck: Eine Rechtsanw&auml;ltin aus dem Branchenfernsprechbuch ist Samstags in ihrem B&uuml;ro, setzt einen Widerspruch auf und geht noch am gleichen Tag zu Kaufhof und reicht den Widerspruch ein.</p>
<p>F. M. ruft Kolleginnen an, die auf der selben Schicht waren, weil sie hofft, dass die ihre Geschichte best&auml;tigen k&ouml;nnen.  Aber die melden sich nicht zur&uuml;ck.</p>
<p>Am 25. Februar kommt dann die schriftliche und fristlose K&uuml;ndigung: Ohne Begr&uuml;ndung.  F. M. geht zu ihrer Gewerkschaft, ver.di.  Dort wird sie an den DGB-Rechtsschutz vermittelt, denn einen eigenen Anwalt kann sie sich nicht leisten.  Am 3.4. findet der G&uuml;tetermin statt.  Der Detektiv und der Mann von der Security sagen gegen F. M. aus.  Der Richter findet, die Rechtsprechung lie&szlig;e F. M. da keine Chance auf Wiedereinstellung.  Sie solle sich doch &uuml;berlegen, ob ein gutes Zeugnis nicht wichtiger f&uuml;r sie sei, als noch eine Abfindung von vielleicht 1.000,- &euro;.  Auch der DGB-Rechtsschutz ist dieser Meinung.  Ergebnis: Eine g&uuml;tliche Einigung, F. M. akzeptiert ihre K&uuml;ndigung, soll daf&uuml;r ein gutes Zeugnis bekommen.  Wenn man freilich wei&szlig;, dass F. M. wie jede und jeder andere ohnehin ein Recht auf ein Wohlwollendes Zeugnis hat, dann ist nicht recht einsichtig, worin hier eigentlich die &quot;Einigung&quot; besteht.</p>
<p>Inzwischen ist das Zeugnis da.  F. M. ist damit nicht zufrieden, weil es nur Aufgaben auflistet, aber nicht die Arbeit beschreibt, die sie gemacht hat.  Es steht kein Grund drin, weswegen das Arbeitsverh&auml;ltnis beendet wird.  Sie wendet sich noch einmal an den DGB-Rechtsschutz.  Der meint aber auch, mit dem Zeugnis habe alles seine Richtigkeit.</p>
<p>Seitdem bewirbt sich F. M. bei allen m&ouml;glichen und unm&ouml;glichen Stellen.  Sie sucht nicht nur im Verkauf, denn seit dem Vorfall im Februar hat sie Angst, dass so etwas wieder passiert.</p>
<blockquote><p><em>&quot;Im Verkauf ist das doch so einfach jemandem was zu zustecken.  Wie oft hatte ich einen Kaugummi dabei, ohne Kassenbeleg.  Allein die Idee macht mich fertig.  Seit der K&uuml;ndigung geht es mir schlecht.  ich war beim Neurologen, der hat mir Tabletten verschrieben.  Aber was hilft das, wenn meine Seele leidet?&quot;</em></p></blockquote>
<p>Nachts liegt sie manchmal wach und fragt sich: &quot;Warum gerade ich?  Warum wegen so einer Lappalie?  War ich schon l&auml;nger auf der Abschussliste?&quot;</p>
<p>Ich frage F. M., ob sie eine Idee hat, warum sie wegen dieser Lappalie rausgeschmissen wurde.  Aber so richtig wei&szlig; sie darauf keine Antwort.  Sie habe sich bei Kaufhof sehr wohl gef&uuml;hlt.  Allerdings sei ihr aufgefallen, dass sie die einzige war, die von Detektiven kontrolliert wurde.  Drei Mal, die ersten vier Jahre.  Das war besonders l&auml;stig, als sie einmal zur&uuml;ckgepfiffen wurde, als sie bereits 50 m aus dem Betrieb drau&szlig;en war.  Sie hat deswegen ihre Trambahn verpasst und konnte deswegen ihr Kind nicht vom Kindergarten abholen.  Sie hat sich bei den Kolleginnen umgeh&ouml;rt.  Au&szlig;er ihr wurde sonst niemand kontrolliert, auch der Kollegin, die bereits seit 15 Jahren dort war, war das nie passiert.</p>
<p>Es habe sonst keinen &Auml;rger gegeben.  Sie sage immer offen ihre Meinung, nicht hinter dem R&uuml;cken, auch dem Abteilungsleiter gegen&uuml;ber wegen der Arbeits&uuml;berlastung, z. B. wegen dem Camps-Regal.  Sie habe auch immer ihre Meinung gesagt, beim Streik 2007/2008 z. B. einem Reporter ein Interview gegeben &#8212; zwar wollte sie nicht, dass der ihren Namen nennt, aber es waren andere KollegInnen dabei.  Nach dem Streik ist sie in den Vertrauensk&ouml;rper gew&auml;hlt worden und war dort bis zu ihrem Rausschmiss.</p>
<p>Sie k&ouml;nne auch Fehler zugeben.  Aus Fehlern lerne man.  Zwei Mal sei es in den acht Jahren vorgekommen, dass sie zum Chef gerufen wurde.</p>
<blockquote><p><em>&quot;Einmal hatte ich mir einen Rock zur&uuml;cklegen lassen, damit ich ihn am anderen Tag kaufe.  Ich hatte am Ende der Schicht keine Zeit, ihn zu kaufen, weil ich schnell zur Tram musste, um meine Kinder aus dem Kindergarten abzuholen.  Wenn ich die Tram verpasse, komme ich 20 Minuten zu sp&auml;t, so lange warten die am Kindergarten nicht.  Ich wurde am n&auml;chsten Tag zu Chef beordert.  Der wollte nicht, dass wir uns was zur&uuml;cklegen lassen.  Gut, ich habe mir nichts mehr zur&uuml;ck legen lassen,&quot; erinnert sich F. M.</em></p></blockquote>
<blockquote><p><em>&quot;Das andere Mal habe ich 15 bis 20 Tafeln abgeschriebene Schokolade aus dem Regal genommen.  Die sollte unter den Kolleginnen verteilt werden.  Ich hab&#8217; die auch an die Lageristen verteilt, das sind doch auch Kollegen.  Deswegen musste ich zum Chef, der wollte nicht, dass was an die Lageristen geht.  Zuk&uuml;nftig sollte solche Ware vernichtet werden.  Ich habe vorgeschlagen, die Ware an die Tafel [eine soziale Einrichtung, die Lebensmittel an Arme verteilt -- G. Z.] zu geben.  Aber Kaufhof macht das nicht.&quot;</em></p></blockquote>
<p>F. M. wei&szlig; nicht, warum Kaufhof diese Gelegenheit nutzte, sie los zu werden.  Aber sie hat in den letzten Jahren beobachtet, dass die Zahl derer mit Festvertrag immer kleiner wurde.  Die anderen sind Aushilfen, vor allem an den Kassen: Minijobber oder von einer Leiharbeitsfirma, aber manchmal m&uuml;ssen die auch im Verkauf aushelfen.</p>
<p>Eigentlich hat F. M. Anspruch auf ALG 1.  Aber die Arbeitsagentur hat die Zahlungen f&uuml;r drei Monate gesperrt, weil sie selbst schuld sei, dass ihr gek&uuml;ndigt wurde.  Solange lebt sie von Erspartem.</p>
<p>Auf meine Frage, warum sie sich auf eine g&uuml;tliche Einigung eingelassen hat, bei der als einziges Angebot ein Zeugnis im Raum stand, auf das sie doch so oder so einen Rechtsanspruch hat, sagt sie:</p>
<blockquote><p><em>&quot;Weil ich mit den Nerven fertig bin.  Ich wollte das alles nur noch hinter mir haben.  Ich muss mich darauf konzentrieren, einen neuen Job zu kriegen, das wird nicht leicht in der Krise und mit so einem Zeugnis.  Wenn ich 50 w&auml;re, w&uuml;rde ich Dampf machen, weil ich dann nichts mehr zu verlieren h&auml;tte, aber so will ich mich vor allem um eine neue Arbeit k&uuml;mmern.&quot;</em></p></blockquote>
<p>Aufgeschrieben von Gregor Zattler nach mehreren Gespr&auml;chen mit F. M.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kinderbett aus dem Müll mitgenommen: fristlose Kündigung</title>
		<link>http://1euro30.de/kinderbett-aus-dem-mull-mitgenommen-fristlose-kundigung/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 May 2009 19:54:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gregor</dc:creator>
				<category><![CDATA[BeispielFälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Laut spiegel online kündigte eine private Müllentsorgungsfirma im Dezember letzten Jahres einem Müllmann fristlos wegen Diebstahls:  Mehmet G. hatte in einem Container, dessen Inhalt für die Müllpresse bestimmt war, ein Kinderbett entdeckt.  Er legte es vor den Augen der Kollegen für sein Kind beiseite und nahm es später mit.  Ein Betriebsratmitglied soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut <a title="Firma kündigte Müllmann wegen 'Entnahme von Abfall'" href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,druck-624886,00.html" target="_blank" class="external">spiegel online</a> kündigte eine private Müllentsorgungsfirma im Dezember letzten Jahres einem Müllmann fristlos wegen Diebstahls:  <span id="more-412"></span>Mehmet G. hatte in einem Container, dessen Inhalt für die Müllpresse bestimmt war, ein Kinderbett entdeckt.  Er legte es vor den Augen der Kollegen für sein Kind beiseite und nahm es später mit.  Ein <em>Betriebsratmitglied</em> soll ihn dafür beim Unternehmen verpfiffen haben.  Mehmet G. arbeitete zu diesem Zeitpunkt seit neun Jahren für das Unternehmen.  Das Verfahren läuft noch, denn Mehmet G. hatte einen Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt: Ordentliche Kündigung ohne Schuldvorwurf und ohne Abfindung.  Nächster Termin ist im Juli.</p>
<p>Die Rhein-Neckar-Zeitung zitierte die Richterin sinngemäß mit der Bemerkung, nach dem Urteil gegen Emmely müsse die Zunft möglicherweise umdenken.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Offener Brief an Dr. Frank-Walter Steinmeier</title>
		<link>http://1euro30.de/offener-brief-an-frank-walter-steinmeier/</link>
		<comments>http://1euro30.de/offener-brief-an-frank-walter-steinmeier/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 19 May 2009 13:14:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gregor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://1euro30.de/?p=404</guid>
		<description><![CDATA[Offener Brief an Frank-Walter Steinmeier, Au&#223;enminister der Bundesrepublik Deutschland und Kanzlerkandidat der SPD
Komitee &#34;Solidarit&#228;t mit Emmely&#34;
An
Frank-Walter Steinmeier
Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstra&#223;e 140 / Stresemannstra&#223;e 28
10963 Berlin-Kreuzberg
Betr.: Ihr dauerhaftes und beeindruckendes Engagement f&#252;r die Kassiererin Barbara E.
Sehr geehrter Herr Steinmeier,
Sie sind derjenige Politiker, der die gek&#252;ndigte Kassiererin Barbara E. am h&#228;ufigsten &#246;ffentlich unterst&#252;tzt hat. Bereits Anfang M&#228;rz zeigten sie sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Offener Brief an Frank-Walter Steinmeier, Au&szlig;enminister der Bundesrepublik Deutschland und Kanzlerkandidat der SPD</strong></p>
<p>Komitee &quot;Solidarit&auml;t mit Emmely&quot;</p>
<p>An<br />
Frank-Walter Steinmeier<br />
Willy-Brandt-Haus<br />
Wilhelmstra&szlig;e 140 / Stresemannstra&szlig;e 28<br />
10963 Berlin-Kreuzberg</p>
<p><strong>Betr.: Ihr dauerhaftes und beeindruckendes Engagement f&uuml;r die Kassiererin Barbara E.</strong></p>
<p>Sehr geehrter Herr Steinmeier,</p>
<p>Sie sind derjenige Politiker, der die gek&uuml;ndigte Kassiererin Barbara E. am h&auml;ufigsten &ouml;ffentlich unterst&uuml;tzt hat. Bereits Anfang M&auml;rz zeigten sie sich emp&ouml;rt und auch zum offiziellen Wahlkampfbeginn im Berliner Tempodrom am 20. April 2009 haben sie erkl&auml;rt: &quot;Wie kann es sein, dass eine Kassiererin im Supermarkt wegen zwei Pfandbons von 1,30 Euro ihren Job verliert? Und die, die Milliarden versenkt haben und die Weltwirtschaft in den Abgrund gerissen haben, kriegen auch noch was oben drauf.&quot; Zeitungsberichten entnehmen wir, dass sie dies eine Woche sp&auml;ter in Nordrhein-Westfalen wiederholt haben.</p>
<p>Wir begr&uuml;&szlig;en ihr entschlossenes Engagement in dieser Sache. Sie sind Jurist. Die Emp&ouml;rung &uuml;ber das Urteil gegen Barbara E. hat deutlich gemacht, dass die Mehrheit der Bev&ouml;lkerung die jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Bagatellf&auml;llen und Verdachtsk&uuml;ndigungen nicht billigt. Doch nicht nur juristische Laien sind emp&ouml;rt. Auch der Vorsitzende Richter der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Achim Klue&szlig;, schreibt in einem Artikel in der Neuen Zeitschrift f&uuml;r Arbeitsrecht vom 14. April 2009 (Seiten 337 bis 400): &quot;Gegen die Rechtsprechung des BAG spricht, dass sie prinzipiell unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig ist. Sie kennt keine Grenze nach unten. Die zentrale Aussage des BAG, der Arbeitnehmer habe nicht mit vertretbaren &Uuml;berlegungen davon ausgehen k&ouml;nnen, dass der Arbeitgeber die Mitnahme der Gegenst&auml;nde dulde, trifft auf jedes Eigentumsdelikt zu, zumal das BAG seine Rechtsprechung selbst bis in den Bereich nicht mehr verkaufsf&auml;higer Waren ausgedehnt hat. (&#8230;) In der Bev&ouml;lkerung d&uuml;rfte eine solche Rigidit&auml;t nicht vermittelbar sein.&quot; (S. 342) Hinzu kommt, dass der Verdacht im Arbeitsrecht nicht bewiesen werden muss, sondern sogenannte objektive Tatsachen ausreichen, die einen Verdacht nahe legen. Das hei&szlig;t, dass in diesen Verfahren die Ermittlungen durch von den streitenden Parteien unabh&auml;ngige Instanzen (Polizei und Staatsanwaltschaft) schlichtweg wegfallen.</p>
<p>Da wir begr&uuml;ndeten Pessimismus hegen, dass das Bundesarbeitsgericht seine jahrzehntelange Praxis &auml;ndern wird, setzen wir auf eine &Auml;nderung des Arbeitsrechts. Die Politik ist also gefordert: Sie sagten ja selbst am 20.4.2009 mit Verweis auf den Fall von Barbara E., dies &quot;schreit nach Korrektur&quot;. Es bleibt noch hinzuzuf&uuml;gen, dass die erstmals 1871 auftretende Verdachtsk&uuml;ndigung erst zwischen 1934 und 1939 zum festen Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts wurde &ndash; h&auml;ufig bei F&auml;llen, in denen der Verdacht der &quot;Judenfreundlichkeit&quot; oder die Tatsache, dass ein Angestellter von einer Parteidienststelle der NSDAP als politisch unzuverl&auml;ssig bezeichnet worden war, einen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung bildete (Quelle: Michaela Thiele: Die Aufl&ouml;sung von Arbeitsverh&auml;ltnissen aufgrund Anfechtung und au&szlig;erordentlicher K&uuml;ndigung nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 1927-1945, Frankfurt/M u.a. 2000, S. 230-238).</p>
<p>Leider haben wir bisher keine Initiativen von Ihnen oder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wahrgenommen, das Arbeitsrecht demokratischen Erfordernissen entsprechend anzupassen. Sie sind Regierungsmitglied und Vorsitzender der SPD. Sie haben es daher nicht n&ouml;tig, in Wahlkampfreden Forderungen an die Politik zu stellen. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden &uuml;ber ihre diesbez&uuml;glichen Aktivit&auml;ten! Sie haben am 1. Mai &ouml;ffentlich verk&uuml;ndet, dass sie fest an der Seite der Gewerkschaften stehen. Wir haben mit Unterst&uuml;tzung der Gewerkschaft ver.di eine Online-Petition f&uuml;r ein Gesetz eingebracht, das K&uuml;ndigungen in Bagatellf&auml;llen oder ohne Nachweise des Fehlverhaltens verbieten soll. Sie wird Ende Mai online gehen. Sie haben nun mit der Unterst&uuml;tzung unserer Petition die Gelegenheit, diese Ank&uuml;ndigung umzusetzen. Bitte unterst&uuml;tzen Sie unsere Petition &ouml;ffentlich und setzen Sie sich f&uuml;r eine entsprechende Gesetzes&auml;nderung ein.</p>
<p>Mit der Bitte um eine Antwort,<br />
Ihr Komitee &quot;Solidarit&auml;t f&uuml;r Emmely&quot;,</p>
<p>i.A. Gregor Zattler</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Offener Brief an Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2009 18:52:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gregor</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Offener Brief an Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Wirtschaftsminister der Bundesregierung und Abgeordneter des deutschen Bundestags für die CSU-Fraktion.
Komitee &#8220;Solidarität mit Emmely&#8221;
An
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr.: Ihr couragiertes Engagement im Fall der Kassiererin Barbara E.
Sehr geehrter Herr Guttenberg,
Sie haben in einem 1. März 2009 in der Bild am Sonntag veröffentlichten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Offener Brief an Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Wirtschaftsminister der Bundesregierung und Abgeordneter des deutschen Bundestags für die CSU-Fraktion.</strong></p>
<p>Komitee &#8220;Solidarität mit Emmely&#8221;</p>
<p>An<br />
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg<br />
Deutscher Bundestag<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 Berlin</p>
<p><strong>Betr.: Ihr couragiertes Engagement im Fall der Kassiererin Barbara E.</strong></p>
<p>Sehr geehrter Herr Guttenberg,</p>
<p>Sie haben in einem 1. März 2009 in der Bild am Sonntag veröffentlichten Interview gesagt, dass sie &#8220;das Kopfschütteln vieler Bürger gut nachvollziehen&#8221; könnten, falls &#8220;es darum ginge, dass eine Frau, die 31 Jahre für ein Unternehmen gearbeitet hat, wegen 1,30 Euro gefeuert wird&#8221;. Aus der Begründung des am 24. Februar 2009 ergangenen Urteils geht hervor, dass die Richterin Daniele Reber die angenommene Unterschlagung von 1,30 Euro als &#8220;schweres Vergehen&#8221; wertet &#8212; jedoch nicht wegen der Höhe des Betrages, sondern dem Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers in die gekündigte Barbara E.</p>
<p>Vielen Dank dafür, dass sie ihr Unverständnis über dieses Urteil geäußert haben. Laut einer Emnid-Umfrage hatten 70% der Bürger kein Verständnis für das Urteil. Seit dem Urteil gegen Barbara E. sind laufend weitere Fälle dieser Art bekannt geworden: Die Bäckerverkäuferin, die wegen 1,36, die in der Kasse fehlten, gekündigt wurde. Die Betriebsrätin aus Witten, in deren Schrank zwei Uhren gefunden wurden. Die Angestellten in der Großbäckerei im Ruhrgebiet, die wegen der Entnahme von Brotaufstrich gekündigt wurden. Die Angestellte von Galeria Kaufhof in Stuttgart, die wegen zwei Packungen Toastbrot, die für den Müll bestimmt waren, gekündigt wurde.</p>
<p>Die Kündigung in Bagatellfällen und ohne Nachweis ist nicht gesetzlich verankert, sondern hat sich durch jahrelanges Richterrecht etabliert. Sie widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung. Sie sitzen im Bundestag und können Gesetzentwürfe einbringen und unterstützen. Wir haben mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi eine Online-Petition für ein Gesetz eingebracht, das Kündigungen in Bagatellfällen ohne Nachweise des Fehlverhaltens verbieten soll. Dass in der Krise langjährig und verdiente Mitarbeiter wegen Kleinigkeiten, zudem noch ohne Nachweis und unter Umkehrung der Unschuldsvermutung, gekündigt werden können, empört zu Recht die Mehrheit der Bevölkerung. Die Bürger erleben zugleich, wie Milliardenbeträge aus dem von ihnen erwirtschafteten Reichtum für die Rettung von Banken ausgegeben werden.<br />
Bislang haben wir keine Initiativen von Ihnen oder ihrer Partei wahrgenommen, die einseitig arbeitgeberfreundliche Rechtspraxis gesetzlich zu beeinflussen. Bitte berichten Sie uns darüber, was Sie oder ihre Partei unternommen haben, um den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer zu verbessern. Wir rufen Sie hiermit auf, nicht bloß den Kopf zu schütteln, sondern in den Bundestag ein Gesetz einzubringen, das Kündigungen dieser Art verhindert.</p>
<p>Mit der Bitte um eine Antwort,<br />
Ihr Komitee &#8220;Solidarität für Emmely&#8221;,<br />
i.A. Jörg Nowak, Gregor Zattler</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kündigungsgrund Verdacht!</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2009 17:13:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>shopper</dc:creator>
				<category><![CDATA[BeispielFälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit 159 Zimmern ist das Mercure Hotel die größte Bettenburg in ganz Regensburg. Vier Sterne, mehrere Tagungsräume und regionale Gerichte, die zum Teil in einer Show-Küche zubereitet werden, sollen die Gäste in die Grunewaldstraße locken. Um das Betriebsklima im größten Hotel der Welterbestadt scheint es allerdings mehr als schlecht zu stehen. Das war zumindest die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit 159 Zimmern ist das Mercure Hotel die größte Bettenburg in ganz Regensburg. Vier Sterne, mehrere Tagungsräume und regionale Gerichte, die zum Teil in einer Show-Küche zubereitet werden, sollen die Gäste in die Grunewaldstraße locken. Um das Betriebsklima im größten Hotel der Welterbestadt scheint es allerdings mehr als schlecht zu stehen. Das war zumindest die einhellige Auffassung der Geschäftsführung des Mercure Hotels, des Betriebsrats und des Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Regensburg, Harald Köhnen, am vergangenen Donnerstag.</p>
<p>Hintergrund des Gerichtstermins ist der Streit um eine so genannte Verdachtskündigung. <span id="more-378"></span>Die Rezeptionsmitarbeiterin Birgit B. wird von der Hotelleitung verdächtigt, vor sieben Monaten knapp 30 Euro, elf Euro davon in Briefmarken, aus der Kasse entwendet und anschließend in ihrer Handtasche deponiert haben. Bewiesen ist dieser Vorwurf nicht, allerdings spricht die Geschäftsführung von einem dringenden Tatverdacht – ausreichend für eine Verdachtskündigung. Birgit B. ist Mitglied des Betriebsrats.</p>
<p><strong>Gewerkschaft befürchtet Zerschlagung des Betriebsrats</strong></p>
<p>Heftige Kritik am Vorgehen der Mercure-Geschäftsleitung kommt von Gewerkschaftssekretär Erich Starkl von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG). „Bei dieser beabsichtigten Verdachtskündigung drängt sich mir eher der Verdacht auf, dass hier ein Betriebsratsgremium, das sich engagiert für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzt, zerschlagen werden soll“, so Starkl.</p>
<p>Eine Verdachtskündigung liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, der Verdacht einer derzeit nicht beweisbaren schweren Pflichtverletzung oder strafbaren Handlung des Arbeitnehmers habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört. Die wohl aufsehenerregendste Verdachtskündigung fand Anfang des Jahres breiten Niederschlag in den Medien: Die 50jährige Kassiererin Barbara E. wurde von ihrem Arbeitgeber, der Kaiser’s Tengelmann AG, entlassen, weil sie verdächtigt wurde, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte Ende Februar die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung.</p>
<p><strong>Eine herrenlose Handtasche und ein anonymer Zettel</strong></p>
<p>Im Fall von Birgit B. und dem Mercure Hotel Regensburg geht es um knapp 30 Euro und darum, ob tatsächlich ein dringender Tatverdacht vorliegt. Das Arbeitsgericht Regensburg mochte dem am Donnerstag nicht folgen. Die Hintergründe gestalten sich in den Augen des Gerichts recht nebulös. Geld und Briefmarken wurden in der Handtasche von Birgit B. gefunden, die sich zuvor längere Zeit unbeaufsichtigt und frei zugänglich im Empfangsbereich des Hotels befunden hatte. Ein anonymer Zettel, dessen Urheber nicht ausfindig zu machen ist, riet dazu, doch einmal die Handtasche von Birgit B. zu kontrollieren. Bei der folgenden Taschenkontrolle wurde das „Diebesgut“ denn auch gefunden. Draufhin leitete die Geschäftsleitung gerichtliche Schritte ein, um sich von Birgit B. zu trennen.</p>
<p><strong>Ein Instrument, um unliebsame Mitarbeiter los zu werden?</strong></p>
<p>Interessant: Ohne den Umweg einer Verdachtskündigung wäre es für die Hotelleitung kaum möglich, Birgit B. zu entlassen. Die junge Frau ist seit zweieinhalb Jahren im Mercure Hotel beschäftigt und genießt als Mitglied des Betriebsrats Kündigungsschutz. Allenfalls eine fristlose Kündigung ist damit möglich. Dazu braucht es die Zustimmung des Betriebsrats. Diese fehlt und so ist Birgit B. bislang weiter bei Mercure beschäftigt – trotz des vermeintlich zerstörten Vertrauensverhältnisses arbeitet sie seit über sieben Monaten nach wie vor an derselben Stelle am Empfang.</p>
<p>Allenfalls durch eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts kann die Mercure-Geschäftsführung ihren Kündigungswunsch durchsetzen. Eine solche wird es allerdings nicht geben. „Es ist nicht fernliegend, dass jemand anderer Geld und Briefmarken in die Tasche gesteckt hat und dann den anonymen Zettel deponiert hat“, so Richter Köhnen. Von einem dringenden Tatverdacht könne nicht gesprochen werden.</p>
<p>Zufrieden mit der Einschätzung des Gerichts zeigt sich Arbeitnehmeranwalt Fabian Riechers: „Glücklicherweise scheint das umstrittene Instrument der Verdachtskündigung noch kein genereller Freifahrschein für Arbeitgeber zu sein, um unliebsame Mitarbeiter aus dem Betrieb zu drängen.“</p>
<p>Ein Ende der Auseinandersetzung ist ungeachtet der Einschätzung des Arbeitsgerichts nicht abzusehen. Trotz mehrfachen Hinweises von Richter Harald Köhnen, dass er zugunsten von Birgit B. entscheiden werde, zeigte sich die Mercure-Geschäftsführung kompromisslos. Mercure-Anwalt Dr. Konrad Brenninger bestand auf einer Entscheidung. Diese wird nun am 20. Mai verkündet.</p>
<p>Vielen Dank an Stefan Aigner für die Erlaubnis diesen Artikel spiegeln zu dürfen. Quelle:<a title="Regensburger Digital" href="http://www.regensburg-digital.de/?p=2834" target="_blank" class="external"> http://www.regensburg-digital.de/?p=2834</a></p>
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		<title>Bagatelle</title>
		<link>http://1euro30.de/bagatelle/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 May 2009 14:07:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>shopper</dc:creator>
				<category><![CDATA[BeispielFälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Beispiele für Kündigungen aus aus geringfügigen Anlässen
Die folgende Liste ist insofern problematisch, als die Schilderungen notgedrungen den jeweiligen Arbeitsgerichtsurteilen oder der Berichterstattung über diese entnommen ist. Unsere Erfahrung im Fall der streikenden Kassierin &#8220;Emmely&#8221; sagt uns aber, dass diese Texte eine sehr eigentümliche Darstellung eines Sachverhaltes abgeben.
Zweck dieser Liste ist, zu demonstrieren, dass Kündigungen aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beispiele für Kündigungen aus aus geringfügigen Anlässen</strong></p>
<p>Die folgende Liste ist insofern problematisch, als die Schilderungen notgedrungen den jeweiligen Arbeitsgerichtsurteilen oder der Berichterstattung über diese entnommen ist. Unsere Erfahrung im Fall der streikenden Kassierin &#8220;Emmely&#8221; sagt uns aber, dass diese Texte eine sehr eigentümliche Darstellung eines Sachverhaltes abgeben.<br />
Zweck dieser Liste ist, zu demonstrieren, dass Kündigungen aus Bagatellanlässen keine Ausnahme sind. Kennen Sie ein Urteil, das in diese Liste passt? Dann schicken Sie uns bitte einen Hinweis, möglichst mit Aktenzeichen über das <a title="Kontaktformular" href="http://1euro30.de/kontakt" target="_self">Kontaktformular</a>.</p>
<ul>
<li> Bis zu Emmelys Kündigung vielleicht am bekanntesten ist das &#8220;Bienenstichurteil&#8221; des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 1984. Eine Bäckereiverkäuferin hatte ein Stück Bienenstich gegessen und war fristlos gekündigt worden.<br />
<a title="Bienenstichurteil (PDF)" href="http://www.yiddishcinema.net/files/materialien/Arbeitsrecht/rechtssprechung/bienenstich1.pdf" target="_blank" class="external">BAG, Urteil vom 17.5.1984 &#8211; 2 AZR 3/83</a></li>
</ul>
<p><span id="more-326"></span></p>
<ul>
<li>Kündigung eines 47jährigen Teigmachers nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen des Verdachts der Entwendung eines 500-Gramm-Brotes (Preis wahrscheinlich 1,30 €).<br />
Der Teigmacher bestritt den Vorwurf. Gegen ihn sprach ein Zeuge, der ihn mit einem Brot gesehen hatte. Das ist insgesamt doch dünn, das Gericht macht sich also Gedanken: &#8220;Mit seinem Gehverhalten hat der Kläger den Tatverdacht weiter gesteigert.&#8221;Auch in diesem Urteil wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung mit dem zerstörten Vertrauen des Untermnehmens und einer Zukunftsprognose begründet.Die vom Bundesarbeitsgericht vorgeschriebene Interessenabwägung wird wie üblich vorgenommen: Ein Hauptsatz mit der Erwähnung von drei Sachverhalten zu Gunsten des Beschäftigten. Eine Gliederung von fünf Punkten und insgesamt achzehn Sätzen mit Bezügen zu den Schriftsätzen des Unternehmens mit Begründungen, zugunsten des Unternehmens.</p>
<p>Interessant an diesem Urteil ist, wie das LAG Nürnberg in der<br />
Interessenabwägung auf die lange Betriebszugehörigkeit des<br />
Teigmachers eingeht:</p>
<blockquote><p>&#8220;Seine Betriebszugehörigkeitsdauer von 31 Jahren hält die Kammer für gewichtungsneutral, da einerseits zwar eine lange Betriebszugehörigkeitsdauer das Bestandsschutzinteresse steigert, andererseits aber die Zerstörung des Vertrauens um so schwerer wiegt, je länger dem Arbeitnehmer Vertrauen entgegen gebracht worden ist. Dass die Beklagte dem Kläger besonders vertraute, zeigt gerade der vom Kläger selbst vorgetragene Umstand, dass er Schlüssel zu den Betriebstoren und den Lagern hatte.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das ist deswegen besonders interessant, weil das Bundesarbeitsgericht gerade die Betriebszugehörigkeit als bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen hervorhebt. Das LAG Nürnberg wendet sie ins Bedeutungslose. Arbeiten Sie kurz im Unternehmen? Schlecht für Sie. Arbeiten Sie lange im Unternehmen? Auch schlecht für Sie. Vertraute ihnen Ihr Chef? Schlecht für Sie, wenn er das dann nicht mehr tut&#8230;</p>
<p><a title="Teigmacherurteil (PDF)" href="http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/nuernberg/entscheidungen/abjuli07/7_sa_182.07.pdf" target="_blank" class="external">Landesarbeitsgericht Nürnberg unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. Holzer-Thieser (Az 7 Sa 182/07)</a></li>
<li>Die Kündigung eines Arbeiters, der Aluminiumabfall aus seiner Firma an ein Recyclingunternehmen verkauft hatte, wurde vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz für rechtens erklärt. Wertstoffe seien kein gewöhnlicher Abfall, es handle sich um Diebstahl und der führe zum Vertrauensverlust des Unternehmens. LAG Rheinland-Pfalz, Az: 5 Sa 341/05</li>
</ul>
<ul>
<li>&#8220;Eine Mitarbeiterin hatte drei Fischbrötchen genommen, die abgelaufen waren und entsorgt werden sollten (Arbeitsg. Frankfurt/Main, Az. 7 Ca 8861/07)&#8221;<br />
<a title="test 04/2009" href="http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Arbeitsrecht/1765377/1765377/" target="_blank" class="external">Quelle: test.de 04/2009</a></li>
</ul>
<ul>
<li>Die Verkäuferin eines Warenhauses hatte bei Aufräumarbeiten 62 Minifläschchen Alkoholika entdeckt, die unverkäuflich waren und sie mitgenommen. Sie &#8220;seien schon abgeschrieben und für die Entsorgung in der Müllpresse vorgesehen gewesen. Auch die beiden Küchenkrepprollen, die aus einer aufgerissenen Packung gestammt hätten, seien nicht mehr verkäuflich gewesen.&#8221;Doch das Bundesarbeitsgericht stellt fest: &#8220;Der wirtschaftliche Wert einer Sache hängt nicht allein von dessen Verkaufsfähigkeit ab. Selbst wenn die Beklagte nicht mehr vor hatte, derartige Minifläschchen im normalen Geschäftsbetrieb, etwa auf einem Wühltisch zu reduziertem Preis, zu veräußern, hatte sie immer noch die naheliegende Möglichkeit, diese Fläschchen etwa bei Betriebsfesten zu verwenden oder einfach zu verschenken.&#8221;<br />
<a title="unverkäufliche Gegenstände als Wirtschaftsgüter und Kündigungsgründe" href="http://lexetius.com/2003,3506" target="_blank" class="external">BAG, Urteil vom 11. 12. 2003 &#8211; 2 AZR 36/ 03</a></li>
</ul>
<ul>
<li>Kündigung einer Verkäuferin wegen des Diebstahls einer Creme-Warenproben im Wert von zehn Euro (Az.: 2 Ca 1529/02).<br />
<a title="Creme für 10,- €" href="http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/779/339625/text/" target="_blank" class="external">Quelle: Süddeutsche Zeitung</a></li>
</ul>
<ul>
<li>Der Kundenberater eines Versicherungsmakler frankierte im Büro Privatbriefe für insgesamt 5 Euro. Das hessische Landesarbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Az: 16 Sa 1885/06.<br />
<a title="5,- € Porto" href="http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4737A.htm" target="_blank" class="external">Quelle: kostenlose-urteile.de</a></li>
</ul>
<ul>
<li>Wegen des Verdachts, ein schnurloses Telefon im Wert von 25,- € gegen ein defektes Exemplar ausgetauscht zu haben wurde ein Mitarbeiter eines Großunternehmens gekündigt. Gerade eine Firma mit mehr als 30.000 Beschäftigten sei auf die betriebliche Disziplin angewiesen.<br />
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 9 Sa 633/04)<br />
<a title="5,- € Porto" href="http://www.antenne.de/antenne/news/service/geld_recht_show.php?id=5479" target="_blank" class="external">Quelle: Antenne Bayern</a></li>
</ul>
<ul>
<li>Ein damals 60jähriger Supermarktangestellter hatte nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit drei abgelaufene Joghurtbecher, die vernichtet werden sollten, mitgenommen und war fristlos gekündigt worden. Das hessische Landesarbeitsgericht hob&#8217; die Kündigung über eine Interessenabwägung auf. (AZ: 6 Ca 1476/02)<br />
<a title="drei abgelaufene Joghurtbecher" href="http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/diebstahl-dreier-puddingbecher-rechtfertigt-kuendigung-nicht-330251/print/" target="_blank" class="external">Quelle: Wirtschaftswoche</a></li>
</ul>
<ul>
<li>Ein Vertriebsleiter wurde fristlos gekündigt, weil er für ein Geschäftsessen eine überhöhte Rechnung für das Finanzamt erstellt hatte und einen Gutschein für die Differenz des tatsächlichen und berechneten Bewirtungsbetrages in der Firma zu den Akten nahm. Die Kündigung wurde durch drei Instanzen bis einschließlich des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hatte die Akten zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft gegeben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil es nicht einmal zum Versuch einer strafbaren Handlung gekommen sei. Trotzdem kam es zu einer Verhandlung beim Amtsgericht Karlsruhe, bei der der Vertriebsleiter nach Vernehmung mehrerer Zeugen vom Vorwurf des Betruges und der Untreue &#8220;aus tatsächlichen Gründen&#8221; frei. Darauf hin klagte der Vertriebsleiter auf Wiedereinstellung, weil er rehabilitiert sei. Das Arbeitsgericht Stuttgart und später das Landesarbeitsgericht Stuttgart wiesen diese Klagen zurück, weil die &#8220;Vorbereitungshandlung einer Manipulation von Steuerbelegen die abstrakte Gefahr einer mit Nachteilen verbundenen Betriebsprüfung heraufbeschworen habe.&#8221; LAG Bad-Württemberg, Az. 12 Sa 135/04.<br />
<a title="Kündigung trotz Freispruchs" href="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&amp;nr=7118" target="_blank" class="external">Quelle: juris.de</a></li>
</ul>
<ul>
<li>Am Frankfurter Flughafen wurde ein Beschäftigter wegen des Verdachts der Beihilfe zum Diebstahl fristlos gekündigt. Er war von einer Überwachungskamera in der Nähe von Kollegen gefilmt worden, die Koffer von Reisenden durchwühlten. Arbeitsgericht Frankfurt AZ: 7 Ca 3997/00</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Kassiererin Streikt &#8211; Kaiser&#8217;s Kündigt</title>
		<link>http://1euro30.de/kassiererin-streikt-kaisers-kundigt/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Apr 2009 18:56:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>shopper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Hello, you either have JavaScript turned off or an old version of Flash Player. Get the latest Flash player.
 
KanalB.org // deutsch		 // 6 Min		 // 07.08.2008
Berlin, 31. Juli 2007 &#8211; Informationsveranstaltung vor der Kaiser&#8217;s Filiale in der Hauptstr. 10, Berlin Hohenschönhausen &#8211; Die dort angestellte Kassiererin Emmely hatte sich am Streik im Einzelhandel beteiligt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p id="kanalB_flashplayer_Clip_2120" style="text-align: center;">Hello, you either have JavaScript turned off or an old version of Flash Player. <a title="Get the latest Flash player." href="http://www.adobe.com/go/getflashplayer/" class="external" target="_blank">Get the latest Flash player.</a></p>
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<div class="desc">Berlin, 31. Juli 2007 &#8211; Informationsveranstaltung vor der Kaiser&#8217;s Filiale in der Hauptstr. 10, Berlin Hohenschönhausen &#8211; Die dort angestellte Kassiererin Emmely hatte sich am Streik im Einzelhandel beteiligt, obwohl sie von der Geschäftsführung unter Druck gesetzt worden war. Daraufhin wurde ihr fristlos gekündigt. Kündigungsgrund: der Verdacht, sie habe Bons eingelöst, die nicht korrekt abgezeichnet waren. Gesamtwert der fraglichen Bons: 1,30 Euro. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses von Emmely: 31 Jahre. Emmely kämpft um ihre Wiedereinstellung.</div>
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