"Es kommt alles wieder hoch, ich bin fix und fertig, ich kann es immer noch nicht glauben, bin so wütend und enttäuscht: Ich war immer für die Firma da, habe Überstunden gemacht, hat mir nichts ausgemacht, weil meine Kinder jetzt ein bisschen größer geworden sind und natürlich selbstständiger (habe ein behindertes Kind — geistige Behinderung), also habe ich mich viel für die Firma eingesetzt, wenn Not am Mann gewesen ist, ich kann es nicht glauben, wie ein Alptraum, denke immer gleich wache ich auf und es ist alles beim Alten, ich gehe morgen wieder arbeiten, tja traurig aber wahr, hätte ich nie gedacht bei dem Arbeitgeber und den Arbeitskolleginnen."
F. M. ist etwa 40 Jahre alt und lebt zusammen mit ihrem Mann und zwei Kindern. Nach ihrer Ausbildung hat sie 22 Jahre im Verkauf gearbeitet und dabei nie auch nur eine Abmahnung kassiert. Die letzten acht Jahre arbeitete sie bei Galeria Kaufhof in Stuttgart in der Lebensmittel- und Süßwarenabteilung. Die Lebensmittelabteilung von Kaufhof ist ziemlich teuer. F. M. kann es sich vom Lohn bei Kaufhof nicht leisten dort einzukaufen.
In dieser Abteilung gibt es ein Regal mit Backwaren von Camps. Es wurde bis September letzten Jahres von einem externen Minijobber bestückt und kontrolliert. Das Regal ist also ein "shop im shop" und gehört eigentlich gar nicht zu Kaufhof. Doch als das Arrangement mit dem Minijobber platzte wurde es F. M.s zusätzliche Aufgabe die Bestellungen für dieses Regal zu übernehmen, die Lieferungen zu kontrollieren, einzuräumen und die Ware zwei Tage vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums wieder zu entfernen.
"Das war anfänglich recht umständlich organisiert und kostete mich zwei bis drei von meinen vier Stunden täglich. Ich habe immer wieder gesagt, dass dann andere Arbeit liegen bleibt, aber ich sollte unbedingt dieses Regal betreuen. Später wurde der Arbeitsaufwand dann geringer, vor allem, als Dienstags und Donnerstags keine Lieferungen mehr kamen," erzählt F. M.
Am 20. Februar bestellte sie im Rahmen dieser Betreuung des Regals von Camps u. a. 4 Toastbrote, die am folgenden Freitag geliefert werden sollten. Am Freitag kamen dann aber sechs Toastbrote, auf dem Lieferschein waren korrekterweise vier angegeben.
"Ich konnte die Toastbrote zurückgehen lassen, dann wären sie bei Camps weggeworfen worden. Oder ich hätte die Toastbrote wegwerfen können. Im Regal war kein Platz mehr," sagt F. M. Wir können solche Sachen, die vor dem MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) stehen zu einem geringen Preis mitnehmen oder sie werden mal im Büro gegessen, wenn wir den Chef fragen. In seltenen Fällen hat der Chef auch unterschrieben, dass wir das einfach so mitnehmen können. Oder die Sachen werden einfach vernichtet. Ich wollte die Toastbrote also mitnehmen, ich kann die nicht umkommen lassen."
Am selben Tag ging es aber besonders stressig zu. Ein Vertreter von Lorenz, einer Chipsfirma war da, kontrollierte das Chipsregal und behauptete, darin befinde sich abgelaufene Ware. F. M. musste das ganze Chipsregal nach alter Ware durchsuchen, um zu beweisen, dass sie korrekt gearbeitet hatte. Dazu kam die zusätzliche Arbeit mit dem Camps-Regal und eine kaputte Brille.
"Ich wollte am Schichtende noch schnell zum Optiker gegenüber, bevor der zu macht, damit der die Brille wieder richtet. In der Hektik habe ich vergessen, den Chef wegen der Toastbrote zu fragen."
Am Ausgang wurde F. M. von einem Ladendetektiv und einem von der Security abgefangen. Die bringen F. M. ins Personalbüro. Dort sind die Personalchefin und jemand vom Betriebsrat. Beide reden auf F. M. ein, sagen, dass sie gestohlen hat, damit unhaltbar ist. F. M. fängt an zu weinen, versucht sich zu erklären, aber es hilft alles nichts, die Personalchefin hält ihr den Aufhebungsvertrag hin.
"Ich war so fertig, ich konnte einfach nicht mehr, ich wollte nur noch, dass es vorbei ist und habe unterschrieben."
Zu Hause erzählt sie alles ihrem Mann, sie beschließen am nächsten Tag anwaltlichen Rat einzuholen. F. M. hat Glück im Unglück: Eine Rechtsanwältin aus dem Branchenfernsprechbuch ist Samstags in ihrem Büro, setzt einen Widerspruch auf und geht noch am gleichen Tag zu Kaufhof und reicht den Widerspruch ein.
F. M. ruft Kolleginnen an, die auf der selben Schicht waren, weil sie hofft, dass die ihre Geschichte bestätigen können. Aber die melden sich nicht zurück.
Am 25. Februar kommt dann die schriftliche und fristlose Kündigung: Ohne Begründung. F. M. geht zu ihrer Gewerkschaft, ver.di. Dort wird sie an den DGB-Rechtsschutz vermittelt, denn einen eigenen Anwalt kann sie sich nicht leisten. Am 3.4. findet der Gütetermin statt. Der Detektiv und der Mann von der Security sagen gegen F. M. aus. Der Richter findet, die Rechtsprechung ließe F. M. da keine Chance auf Wiedereinstellung. Sie solle sich doch überlegen, ob ein gutes Zeugnis nicht wichtiger für sie sei, als noch eine Abfindung von vielleicht 1.000,- €. Auch der DGB-Rechtsschutz ist dieser Meinung. Ergebnis: Eine gütliche Einigung, F. M. akzeptiert ihre Kündigung, soll dafür ein gutes Zeugnis bekommen. Wenn man freilich weiß, dass F. M. wie jede und jeder andere ohnehin ein Recht auf ein Wohlwollendes Zeugnis hat, dann ist nicht recht einsichtig, worin hier eigentlich die "Einigung" besteht.
Inzwischen ist das Zeugnis da. F. M. ist damit nicht zufrieden, weil es nur Aufgaben auflistet, aber nicht die Arbeit beschreibt, die sie gemacht hat. Es steht kein Grund drin, weswegen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie wendet sich noch einmal an den DGB-Rechtsschutz. Der meint aber auch, mit dem Zeugnis habe alles seine Richtigkeit.
Seitdem bewirbt sich F. M. bei allen möglichen und unmöglichen Stellen. Sie sucht nicht nur im Verkauf, denn seit dem Vorfall im Februar hat sie Angst, dass so etwas wieder passiert.
"Im Verkauf ist das doch so einfach jemandem was zu zustecken. Wie oft hatte ich einen Kaugummi dabei, ohne Kassenbeleg. Allein die Idee macht mich fertig. Seit der Kündigung geht es mir schlecht. ich war beim Neurologen, der hat mir Tabletten verschrieben. Aber was hilft das, wenn meine Seele leidet?"
Nachts liegt sie manchmal wach und fragt sich: "Warum gerade ich? Warum wegen so einer Lappalie? War ich schon länger auf der Abschussliste?"
Ich frage F. M., ob sie eine Idee hat, warum sie wegen dieser Lappalie rausgeschmissen wurde. Aber so richtig weiß sie darauf keine Antwort. Sie habe sich bei Kaufhof sehr wohl gefühlt. Allerdings sei ihr aufgefallen, dass sie die einzige war, die von Detektiven kontrolliert wurde. Drei Mal, die ersten vier Jahre. Das war besonders lästig, als sie einmal zurückgepfiffen wurde, als sie bereits 50 m aus dem Betrieb draußen war. Sie hat deswegen ihre Trambahn verpasst und konnte deswegen ihr Kind nicht vom Kindergarten abholen. Sie hat sich bei den Kolleginnen umgehört. Außer ihr wurde sonst niemand kontrolliert, auch der Kollegin, die bereits seit 15 Jahren dort war, war das nie passiert.
Es habe sonst keinen Ärger gegeben. Sie sage immer offen ihre Meinung, nicht hinter dem Rücken, auch dem Abteilungsleiter gegenüber wegen der Arbeitsüberlastung, z. B. wegen dem Camps-Regal. Sie habe auch immer ihre Meinung gesagt, beim Streik 2007/2008 z. B. einem Reporter ein Interview gegeben — zwar wollte sie nicht, dass der ihren Namen nennt, aber es waren andere KollegInnen dabei. Nach dem Streik ist sie in den Vertrauenskörper gewählt worden und war dort bis zu ihrem Rausschmiss.
Sie könne auch Fehler zugeben. Aus Fehlern lerne man. Zwei Mal sei es in den acht Jahren vorgekommen, dass sie zum Chef gerufen wurde.
"Einmal hatte ich mir einen Rock zurücklegen lassen, damit ich ihn am anderen Tag kaufe. Ich hatte am Ende der Schicht keine Zeit, ihn zu kaufen, weil ich schnell zur Tram musste, um meine Kinder aus dem Kindergarten abzuholen. Wenn ich die Tram verpasse, komme ich 20 Minuten zu spät, so lange warten die am Kindergarten nicht. Ich wurde am nächsten Tag zu Chef beordert. Der wollte nicht, dass wir uns was zurücklegen lassen. Gut, ich habe mir nichts mehr zurück legen lassen," erinnert sich F. M.
"Das andere Mal habe ich 15 bis 20 Tafeln abgeschriebene Schokolade aus dem Regal genommen. Die sollte unter den Kolleginnen verteilt werden. Ich hab’ die auch an die Lageristen verteilt, das sind doch auch Kollegen. Deswegen musste ich zum Chef, der wollte nicht, dass was an die Lageristen geht. Zukünftig sollte solche Ware vernichtet werden. Ich habe vorgeschlagen, die Ware an die Tafel [eine soziale Einrichtung, die Lebensmittel an Arme verteilt -- G. Z.] zu geben. Aber Kaufhof macht das nicht."
F. M. weiß nicht, warum Kaufhof diese Gelegenheit nutzte, sie los zu werden. Aber sie hat in den letzten Jahren beobachtet, dass die Zahl derer mit Festvertrag immer kleiner wurde. Die anderen sind Aushilfen, vor allem an den Kassen: Minijobber oder von einer Leiharbeitsfirma, aber manchmal müssen die auch im Verkauf aushelfen.
Eigentlich hat F. M. Anspruch auf ALG 1. Aber die Arbeitsagentur hat die Zahlungen für drei Monate gesperrt, weil sie selbst schuld sei, dass ihr gekündigt wurde. Solange lebt sie von Erspartem.
Auf meine Frage, warum sie sich auf eine gütliche Einigung eingelassen hat, bei der als einziges Angebot ein Zeugnis im Raum stand, auf das sie doch so oder so einen Rechtsanspruch hat, sagt sie:
"Weil ich mit den Nerven fertig bin. Ich wollte das alles nur noch hinter mir haben. Ich muss mich darauf konzentrieren, einen neuen Job zu kriegen, das wird nicht leicht in der Krise und mit so einem Zeugnis. Wenn ich 50 wäre, würde ich Dampf machen, weil ich dann nichts mehr zu verlieren hätte, aber so will ich mich vor allem um eine neue Arbeit kümmern."
Aufgeschrieben von Gregor Zattler nach mehreren Gesprächen mit F. M.







Ich finde das von Kaufhof eine Bodenlose frechheit. Jetzt werden schon solche Mittel ergriffen um das feste Personal los zu werden und billige Arbeitskräfte einzustellen.
Man sollte nichts mehr bei Kaufhof kaufen!
Und das kaufhof nicht Hilfsbereit ist ist denke ich bekannt. Die würden für 1€ Ihre Mutter verkaufen wenn nicht sogar für noch weniger. Solche Läden sind eine Schande für unser Land.
19. Jun. 2009 | #
Nicht nur solche Läden sind eine Schande für unser Land, sondern das System, dass solche “Läden”, also Unternehmen, Banken, Versicherungen usw. erst möglich macht.
Natürlich muss man sich über solche Praktiken bei Kaufhof aufregen. Wenn man aber bei den nächsten Wahlen nicht die Axt anlegt, an all die Parteien und deren Politiker, die in der Bundesrepublik jahrzehntelang an der Macht waren und dafür gesorgt haben, dass es so ist wie es ist, dann bleibt es so wie es ist.
Selbst wenn von den kleinen Leuten mal was mitgenommen worden wäre, was ist das schon gegen den legalisierten Betrug, den die ach so verkannten “Leistungsträger” bzw. “Eliten” am Volke begehen.
Dabei ist das “einfache” Volk der Leistungsträger. Denn wenn wir nicht mehr wollen, dann können die da oben im Karree springen und sich die Radieschen auf dem Papier bunt ausmalen, wie sie es mit den Betrug-Papierchen, Aktien genannt, ja auch nur tun!
18. Jul. 2009 | #
Hier wäre doch noch ein par Dinge zu erläutern.
Ein “wohlwollendes Zeugnis” ist noch lange kein gutes Zeugnis. Es ist nur ein Zeugnis, in dem die Formulierungen so gewählt sind, dass alles positiv klingt. Trotzdem kann ein wohlwollenden Zeugnis das Notenspektrum von 1-6 abdecken.
Gerichtlich schafft man es i.A. nur ein befriedigendes zu erreichen. Ein gutes Zeugnis meist nur – wie in diesem Fall – durch eine gütige Einigung.
Die Sperrung des Arbeitsagentur von 3 Monaten ist hier nicht ungewöhnlich, schließlich handelt es sich um eine gütige Einigung vor dem ArbG, bei der im allgemeinen keine Sperre ausgesprochen wird. Ich bezweifle daher, dass die Klägerin diese Einigung der Arbeitsagentur mitgeteilt hat und Aufhebung der Sperre bzw. Nachzahlung beantragt hatte.
6. Sep. 2009 | #