Laut spiegel online kündigte eine private Müllentsorgungsfirma im Dezember letzten Jahres einem Müllmann fristlos wegen Diebstahls: Mehmet G. hatte in einem Container, dessen Inhalt für die Müllpresse bestimmt war, ein Kinderbett entdeckt. Er legte es vor den Augen der Kollegen für sein Kind beiseite und nahm es später mit. Ein Betriebsratmitglied soll ihn dafür beim Unternehmen verpfiffen haben. Mehmet G. arbeitete zu diesem Zeitpunkt seit neun Jahren für das Unternehmen. Das Verfahren läuft noch, denn Mehmet G. hatte einen Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt: Ordentliche Kündigung ohne Schuldvorwurf und ohne Abfindung. Nächster Termin ist im Juli.
Die Rhein-Neckar-Zeitung zitierte die Richterin sinngemäß mit der Bemerkung, nach dem Urteil gegen Emmely müsse die Zunft möglicherweise umdenken.






