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    12. Mai. 2009

    Mit 159 Zimmern ist das Mercure Hotel die größte Bettenburg in ganz Regensburg. Vier Sterne, mehrere Tagungsräume und regionale Gerichte, die zum Teil in einer Show-Küche zubereitet werden, sollen die Gäste in die Grunewaldstraße locken. Um das Betriebsklima im größten Hotel der Welterbestadt scheint es allerdings mehr als schlecht zu stehen. Das war zumindest die einhellige Auffassung der Geschäftsführung des Mercure Hotels, des Betriebsrats und des Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Regensburg, Harald Köhnen, am vergangenen Donnerstag.

    Hintergrund des Gerichtstermins ist der Streit um eine so genannte Verdachtskündigung. Die Rezeptionsmitarbeiterin Birgit B. wird von der Hotelleitung verdächtigt, vor sieben Monaten knapp 30 Euro, elf Euro davon in Briefmarken, aus der Kasse entwendet und anschließend in ihrer Handtasche deponiert haben. Bewiesen ist dieser Vorwurf nicht, allerdings spricht die Geschäftsführung von einem dringenden Tatverdacht – ausreichend für eine Verdachtskündigung. Birgit B. ist Mitglied des Betriebsrats.

    Gewerkschaft befürchtet Zerschlagung des Betriebsrats

    Heftige Kritik am Vorgehen der Mercure-Geschäftsleitung kommt von Gewerkschaftssekretär Erich Starkl von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG). „Bei dieser beabsichtigten Verdachtskündigung drängt sich mir eher der Verdacht auf, dass hier ein Betriebsratsgremium, das sich engagiert für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzt, zerschlagen werden soll“, so Starkl.

    Eine Verdachtskündigung liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, der Verdacht einer derzeit nicht beweisbaren schweren Pflichtverletzung oder strafbaren Handlung des Arbeitnehmers habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört. Die wohl aufsehenerregendste Verdachtskündigung fand Anfang des Jahres breiten Niederschlag in den Medien: Die 50jährige Kassiererin Barbara E. wurde von ihrem Arbeitgeber, der Kaiser’s Tengelmann AG, entlassen, weil sie verdächtigt wurde, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte Ende Februar die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung.

    Eine herrenlose Handtasche und ein anonymer Zettel

    Im Fall von Birgit B. und dem Mercure Hotel Regensburg geht es um knapp 30 Euro und darum, ob tatsächlich ein dringender Tatverdacht vorliegt. Das Arbeitsgericht Regensburg mochte dem am Donnerstag nicht folgen. Die Hintergründe gestalten sich in den Augen des Gerichts recht nebulös. Geld und Briefmarken wurden in der Handtasche von Birgit B. gefunden, die sich zuvor längere Zeit unbeaufsichtigt und frei zugänglich im Empfangsbereich des Hotels befunden hatte. Ein anonymer Zettel, dessen Urheber nicht ausfindig zu machen ist, riet dazu, doch einmal die Handtasche von Birgit B. zu kontrollieren. Bei der folgenden Taschenkontrolle wurde das „Diebesgut“ denn auch gefunden. Draufhin leitete die Geschäftsleitung gerichtliche Schritte ein, um sich von Birgit B. zu trennen.

    Ein Instrument, um unliebsame Mitarbeiter los zu werden?

    Interessant: Ohne den Umweg einer Verdachtskündigung wäre es für die Hotelleitung kaum möglich, Birgit B. zu entlassen. Die junge Frau ist seit zweieinhalb Jahren im Mercure Hotel beschäftigt und genießt als Mitglied des Betriebsrats Kündigungsschutz. Allenfalls eine fristlose Kündigung ist damit möglich. Dazu braucht es die Zustimmung des Betriebsrats. Diese fehlt und so ist Birgit B. bislang weiter bei Mercure beschäftigt – trotz des vermeintlich zerstörten Vertrauensverhältnisses arbeitet sie seit über sieben Monaten nach wie vor an derselben Stelle am Empfang.

    Allenfalls durch eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts kann die Mercure-Geschäftsführung ihren Kündigungswunsch durchsetzen. Eine solche wird es allerdings nicht geben. „Es ist nicht fernliegend, dass jemand anderer Geld und Briefmarken in die Tasche gesteckt hat und dann den anonymen Zettel deponiert hat“, so Richter Köhnen. Von einem dringenden Tatverdacht könne nicht gesprochen werden.

    Zufrieden mit der Einschätzung des Gerichts zeigt sich Arbeitnehmeranwalt Fabian Riechers: „Glücklicherweise scheint das umstrittene Instrument der Verdachtskündigung noch kein genereller Freifahrschein für Arbeitgeber zu sein, um unliebsame Mitarbeiter aus dem Betrieb zu drängen.“

    Ein Ende der Auseinandersetzung ist ungeachtet der Einschätzung des Arbeitsgerichts nicht abzusehen. Trotz mehrfachen Hinweises von Richter Harald Köhnen, dass er zugunsten von Birgit B. entscheiden werde, zeigte sich die Mercure-Geschäftsführung kompromisslos. Mercure-Anwalt Dr. Konrad Brenninger bestand auf einer Entscheidung. Diese wird nun am 20. Mai verkündet.

    Vielen Dank an Stefan Aigner für die Erlaubnis diesen Artikel spiegeln zu dürfen. Quelle: http://www.regensburg-digital.de/?p=2834