Offener Brief an Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Wirtschaftsminister der Bundesregierung und Abgeordneter des deutschen Bundestags für die CSU-Fraktion.
Komitee “Solidarität mit Emmely”
An
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr.: Ihr couragiertes Engagement im Fall der Kassiererin Barbara E.
Sehr geehrter Herr Guttenberg,
Sie haben in einem 1. März 2009 in der Bild am Sonntag veröffentlichten Interview gesagt, dass sie “das Kopfschütteln vieler Bürger gut nachvollziehen” könnten, falls “es darum ginge, dass eine Frau, die 31 Jahre für ein Unternehmen gearbeitet hat, wegen 1,30 Euro gefeuert wird”. Aus der Begründung des am 24. Februar 2009 ergangenen Urteils geht hervor, dass die Richterin Daniele Reber die angenommene Unterschlagung von 1,30 Euro als “schweres Vergehen” wertet — jedoch nicht wegen der Höhe des Betrages, sondern dem Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers in die gekündigte Barbara E.
Vielen Dank dafür, dass sie ihr Unverständnis über dieses Urteil geäußert haben. Laut einer Emnid-Umfrage hatten 70% der Bürger kein Verständnis für das Urteil. Seit dem Urteil gegen Barbara E. sind laufend weitere Fälle dieser Art bekannt geworden: Die Bäckerverkäuferin, die wegen 1,36, die in der Kasse fehlten, gekündigt wurde. Die Betriebsrätin aus Witten, in deren Schrank zwei Uhren gefunden wurden. Die Angestellten in der Großbäckerei im Ruhrgebiet, die wegen der Entnahme von Brotaufstrich gekündigt wurden. Die Angestellte von Galeria Kaufhof in Stuttgart, die wegen zwei Packungen Toastbrot, die für den Müll bestimmt waren, gekündigt wurde.
Die Kündigung in Bagatellfällen und ohne Nachweis ist nicht gesetzlich verankert, sondern hat sich durch jahrelanges Richterrecht etabliert. Sie widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung. Sie sitzen im Bundestag und können Gesetzentwürfe einbringen und unterstützen. Wir haben mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi eine Online-Petition für ein Gesetz eingebracht, das Kündigungen in Bagatellfällen ohne Nachweise des Fehlverhaltens verbieten soll. Dass in der Krise langjährig und verdiente Mitarbeiter wegen Kleinigkeiten, zudem noch ohne Nachweis und unter Umkehrung der Unschuldsvermutung, gekündigt werden können, empört zu Recht die Mehrheit der Bevölkerung. Die Bürger erleben zugleich, wie Milliardenbeträge aus dem von ihnen erwirtschafteten Reichtum für die Rettung von Banken ausgegeben werden.
Bislang haben wir keine Initiativen von Ihnen oder ihrer Partei wahrgenommen, die einseitig arbeitgeberfreundliche Rechtspraxis gesetzlich zu beeinflussen. Bitte berichten Sie uns darüber, was Sie oder ihre Partei unternommen haben, um den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer zu verbessern. Wir rufen Sie hiermit auf, nicht bloß den Kopf zu schütteln, sondern in den Bundestag ein Gesetz einzubringen, das Kündigungen dieser Art verhindert.
Mit der Bitte um eine Antwort,
Ihr Komitee “Solidarität für Emmely”,
i.A. Jörg Nowak, Gregor Zattler






