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    19. Mai. 2009

    Offener Brief an Frank-Walter Steinmeier, Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und Kanzlerkandidat der SPD

    Komitee "Solidarität mit Emmely"

    An
    Frank-Walter Steinmeier
    Willy-Brandt-Haus
    Wilhelmstraße 140 / Stresemannstraße 28
    10963 Berlin-Kreuzberg

    Betr.: Ihr dauerhaftes und beeindruckendes Engagement für die Kassiererin Barbara E.

    Sehr geehrter Herr Steinmeier,

    Sie sind derjenige Politiker, der die gekündigte Kassiererin Barbara E. am häufigsten öffentlich unterstützt hat. Bereits Anfang März zeigten sie sich empört und auch zum offiziellen Wahlkampfbeginn im Berliner Tempodrom am 20. April 2009 haben sie erklärt: "Wie kann es sein, dass eine Kassiererin im Supermarkt wegen zwei Pfandbons von 1,30 Euro ihren Job verliert? Und die, die Milliarden versenkt haben und die Weltwirtschaft in den Abgrund gerissen haben, kriegen auch noch was oben drauf." Zeitungsberichten entnehmen wir, dass sie dies eine Woche später in Nordrhein-Westfalen wiederholt haben.

    Wir begrüßen ihr entschlossenes Engagement in dieser Sache. Sie sind Jurist. Die Empörung über das Urteil gegen Barbara E. hat deutlich gemacht, dass die Mehrheit der Bevölkerung die jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Bagatellfällen und Verdachtskündigungen nicht billigt. Doch nicht nur juristische Laien sind empört. Auch der Vorsitzende Richter der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Achim Klueß, schreibt in einem Artikel in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht vom 14. April 2009 (Seiten 337 bis 400): "Gegen die Rechtsprechung des BAG spricht, dass sie prinzipiell unverhältnismäßig ist. Sie kennt keine Grenze nach unten. Die zentrale Aussage des BAG, der Arbeitnehmer habe nicht mit vertretbaren Überlegungen davon ausgehen können, dass der Arbeitgeber die Mitnahme der Gegenstände dulde, trifft auf jedes Eigentumsdelikt zu, zumal das BAG seine Rechtsprechung selbst bis in den Bereich nicht mehr verkaufsfähiger Waren ausgedehnt hat. (…) In der Bevölkerung dürfte eine solche Rigidität nicht vermittelbar sein." (S. 342) Hinzu kommt, dass der Verdacht im Arbeitsrecht nicht bewiesen werden muss, sondern sogenannte objektive Tatsachen ausreichen, die einen Verdacht nahe legen. Das heißt, dass in diesen Verfahren die Ermittlungen durch von den streitenden Parteien unabhängige Instanzen (Polizei und Staatsanwaltschaft) schlichtweg wegfallen.

    Da wir begründeten Pessimismus hegen, dass das Bundesarbeitsgericht seine jahrzehntelange Praxis ändern wird, setzen wir auf eine Änderung des Arbeitsrechts. Die Politik ist also gefordert: Sie sagten ja selbst am 20.4.2009 mit Verweis auf den Fall von Barbara E., dies "schreit nach Korrektur". Es bleibt noch hinzuzufügen, dass die erstmals 1871 auftretende Verdachtskündigung erst zwischen 1934 und 1939 zum festen Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts wurde – häufig bei Fällen, in denen der Verdacht der "Judenfreundlichkeit" oder die Tatsache, dass ein Angestellter von einer Parteidienststelle der NSDAP als politisch unzuverlässig bezeichnet worden war, einen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung bildete (Quelle: Michaela Thiele: Die Auflösung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Anfechtung und außerordentlicher Kündigung nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts 1927-1945, Frankfurt/M u.a. 2000, S. 230-238).

    Leider haben wir bisher keine Initiativen von Ihnen oder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wahrgenommen, das Arbeitsrecht demokratischen Erfordernissen entsprechend anzupassen. Sie sind Regierungsmitglied und Vorsitzender der SPD. Sie haben es daher nicht nötig, in Wahlkampfreden Forderungen an die Politik zu stellen. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden über ihre diesbezüglichen Aktivitäten! Sie haben am 1. Mai öffentlich verkündet, dass sie fest an der Seite der Gewerkschaften stehen. Wir haben mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di eine Online-Petition für ein Gesetz eingebracht, das Kündigungen in Bagatellfällen oder ohne Nachweise des Fehlverhaltens verbieten soll. Sie wird Ende Mai online gehen. Sie haben nun mit der Unterstützung unserer Petition die Gelegenheit, diese Ankündigung umzusetzen. Bitte unterstützen Sie unsere Petition öffentlich und setzen Sie sich für eine entsprechende Gesetzesänderung ein.

    Mit der Bitte um eine Antwort,
    Ihr Komitee "Solidarität für Emmely",

    i.A. Gregor Zattler