Der Text der Petition an den Bundestag lautet:
Der deutsche Bundestag möge beschließen, gesetzlich zu regeln, dass ein Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens nicht kündigen darf, wenn der geltend gemachte Schaden gering ist und eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens nicht erteilt wurde. Bei Vermögensdelikten ist der Schaden gering, wenn der Wert des Vermögensschadens gering ist. Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten, auf das er seine Kündigung stützt, nachweisen.
Die Begründung der Petition lautet:
Kürzlich kündigte ein Supermarkt einer Kassiererin nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit mit der Begründung, es bestehe der Verdacht, sie habe 1,30 € Flaschenpfand zu Unrecht abgerechnet. Die Kündigung wurde in zwei Instanzen bestätigt, die Revision bei der letzten Instanz ausgeschlossen. Durch das große Medienecho wurde öffentlich bekannt, dass sowohl Kündigungen auf Grund geringwertiger Eigentumsdelikte als auch Verdachtskündigungen seit Jahrzehnten Teil ständiger Arbeitsrechtsprechung sind. Hier kam beides zusammen.
Die Arbeitsrechtsprechung erlaubt Arbeitgebern, Beschäftigte aufgrund des dringenden Verdachts auf eine schwere Verfehlung ohne vorherige Abmahnung fristlos zu kündigen. Viele dieser „schweren Verfehlungen“ sind so geringfügig, dass kein Staatsanwalt dafür ein Ermittlungsverfahren einleiten würde, geschweige denn, dass es zu einer Veruteilung käme. Das Arbeitsrecht sieht Eigentumsdelikte (z. B. Diebstahl, Betrug) unabhängig von der Höhe des behaupteten Schadens als Kündigungsgrund an. So werden von Arbeitsrichtern regelmäßig Kündigungen als rechtens bestätigt, bei denen der behauptete Schaden gar nicht bezifferbar ist – wenn es sich etwa um den „Diebstahl“ abgelaufener Lebensmittel handelt.
Die Schwere der Verfehlung wird nicht in der Höhe des Schadens gesehen, sondern im angeblich erschütterten Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer. Diese Argumentation können Arbeitgeber auch im Zusammenhang mit Bagatellvorwürfen wählen. Dabei sind Beweise nicht erforderlich, es genügen Indizien. Dies öffnet dem Missbrauch Tür und Tor und verletzt etablierte Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit: Zum einen gilt die Unschuldsvermutung vor dem Arbeitsgericht nicht. Zum anderen gibt es keine Ermittlungen durch eine von den streitenden Parteien (Unternehmen, Beschäftigte) unabhängige Instanz (Polizei, Staatsanwaltschaft). Das Gericht urteilt anhand dessen, was die Parteien vortragen. Das bedeutet häufig, dass Beschäftigte ihre Unschuld beweisen müssen.
Diese Rechtspraxis, bei der die Interessen von Arbeitnehmern regelmäßig denen der Arbeitgeber untergeordnet werden, beruht nicht auf einem Gesetz, sondern auf sogenanntem „Richterrecht“, das durch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit Jahrzehnten immer wieder bestätigt wurde. Abhilfe kann daher nur der Gesetzgeber (der Bundestag) durch eine Gesetzesänderung schaffen.







Ich gehe schon lange nicht mehr bei Kaiser’s Tengelmann AG einkaufen! Außerdem bin ich gegen die Zwei-Klassen-Rechtsprechung, sie gehört abgeschafft, siehe Fall Zumwinkel, und viele mehr!
Auch bei der Bundestagswahl sollten wir genau hinsehen, wen wir wählen!
29. Apr. 2009 | #
[...] Wenn Sie die Initiative für eine Bagatellgrenze bei Kündigungen und gegen Verdachtskündigung unterstützen wollen, gehen Sie auf folgende Homepage und tragen sie sich dort in einen Newsletter ein: http://1euro30.de/petitions-text/ [...]
29. Apr. 2009 | #
Wünsche viel Glück.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund werden jeden Tag mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer gemobbt. Fast die Hälfte (43,9 Prozent) aller Mobbing-Opfer erkranken infolge des Mobbings.
Mitmach-Aktion gegen Mobbing: http://www.buerger-marktplatz.de
30. Apr. 2009 | #
es wird Zeit für Gercehtigkeit, wenigstens ein bisßchen Gerechtigkeit!
1. Mai. 2009 | #
Schon mal darauf geachtet, wie oft der Verbraucher in solchen Supermärkten durch absichtlich falsche Preisauszeichnungen oder absichtlich falsch einsortierte Produkte, die dann an der Kasse auf einmal teurer sind, immer wieder um Summen von mehr als 1 Euro 30 betrogen wird, wenn er nicht genau aufpaßt? Und was dann? Ich möchte den Richter sehen, der die Klage eines betrogenen Käufers bei einem Vermögensschaden von 1 Euro 30 überhaupt zuläßt, oder den Staatsanwalt, der die Anzeige bei einem Betrug von 1 Euro 30 zuläßt! Das gibt es dort ja nie und es wird wegen Geringfügigkeit sofort eingestellt. Aber eine langjährige Angestellte darf, weil man ihr eine Unterschlagung von 1,30 ohne Beweis unterstellt, gekündigt werden. Das ist ein derartig widerwärtiges Unrecht und ist völlig respektlos gegenüber der Lebensleistung dieser Menschen.
2. Mai. 2009 | #
Es wird Zeit, dass ALLE Arbeitnehmer aufstehen und auf die Straßen gehen. Nur so haben wir die Macht etwas zu ändern. Andernfalls geht es weiter wie bisher, dass weiterhin Arbeitnehmer ausgebeutet werden und dies in immer größer werdenden Maße. Ebenso werden weiterhin Kündigungsschutz und Tarifverträge immer weiter ausgehöhlt und verkommen zur Farce. Wie der Fall oben zeigt. Deswegen: Aufstehen und geschlossen auf der Straße für die Arbeitneherrechte einsetzen.
3. Mai. 2009 | #
Laut Grundgesetz sind alle Menschen gleich…. sind sie das? Ganz offensichtlich NICHT! Denn wie kann es sonst sein, dass Emmely ohne Beweise gekündigt werden darf, ein Herr Zumwinkel oder Herr Hartz und die Liste derer könnte man endlos fortführen sich ihren Rauswurf noch mit ein paar Milliönchen versüssen lassen? Es wird mal höchste Eisenbahn, dass solch eine pervertierte Form der Ungerechtigkeit auch vor dem Gesetz als Unrecht deklariert wird. Denn diese stinkt mittlerweile nicht nur bis zum Himmel, vielmehr lenkt der Gestank schon bereits in die exorbitante Umlaufbahn des Saturn ein!!!
Auf oder In was für einer Welt leben wir eigentlich?
Und noch was zur Anti- Streiker- Bowlingparty, so etwas erfüllt jedweden Tatbestand des Mobbings! Aber sollte Emmely dagegen klagen, so müsste sie dies erst einmal beweisen – ist schon irgendwie seltsam, oder? Daraus resultiert wohl doch die Formel: Je reicher, desto gleicher. Der raffgierige Nieten- Manager grinst bei der Urteilsverkündung selbstgefällig die Richter an und die Organe der Rechtspflege wundern sich…
4. Mai. 2009 | #
So traurig es ist und wie es in früheren Jahren noch nicht so deutlich war: das ist leider immer noch eine Klassengesellschaft, auch wenn es nicht zugegeben wird, und in diesem Fall ist es leider auch eine Klassenjustiz im Widerspruch zum Grundgesetz, weil die Arbeiter und Angestellten keinen Respekt und auch keine Gerechtigkeit vor Gericht erhalten, sondern nur ‘auf Verdacht’ gekündigt werden können. Aber das darf nicht so bleiben. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt….
4. Mai. 2009 | #
Fast überall wo Ihr einkaufen geht, fördert Ihr menschenverachtende Grosskonzerne, ausser vielleicht im Bioladen, Fairtrade, etc. Ihr kommt im Alltag gar nicht daran vorbei, diese Machenschaften zu unterstützen. Und wenn Ihr das doch wollt, müsst Ihr sehr viel Geld für Eure Einkäufe in die Hand nehmen. Geld, das Ihr aber nicht habt. Intererssant wäre, ob schon mal ein Filialleiter aus ähnlichen Gründen gekündigt wurde. Und wenn nicht, warum nicht.
6. Mai. 2009 | #
Bin durch Zufall hier gelandet. Sehe ich das richtig, das Diebstahl von nicht zu teuren Dingen allen Mitarbeitern erlaubt werden soll, bzw. dies kein Kundigungsgrund mehr sein soll? Wo soll die Bagatellgrenze denn liegen? Ist das ernst gemeint oder kann mich jemand eines Besseren belehren?
11. Mai. 2009 | #
Hallo Nico,
was soll die Frage. In einem Rechtsstaat muss jeder Diebstahl bewiesen werden. Warum nicht auch im Arbeitsrecht? Dein Arbeitgeber kann jetzt jederzeit einfach behaupten er habe den Verdacht das du ihn bestiehlst. Und weg bist du!! Findest du das ok?
14. Mai. 2009 | #
Nein, das ist natürlich nicht ok. Da bin ich vollkommen deiner Meinung. Verdachtskündigungen sind ein Unding und müssen verboten werden. Jeder Mensch ist so lange unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist und nicht umgekehrt.
Ich kann die Argumentation für eine Bagatellgrenze nicht nachvollziehen. Warum ist der Diebstahl von 10 Euro weniger schlimm als der Diebstahl von 100 Euro? Warum ausgerechnet bei Vermögensdelikten eine Bagatellgrenze einführen und nicht gleich bei allen Straftaten?
16. Mai. 2009 | #
ein Verdacht reicht in anderen Rechtsverfahren auch nicht.
Was ist ein begründeter Verdacht ? (LG Berlin)
17. Mai. 2009 | #
@Nico: In der Petition wird tatsächlich eine Bagatellgrenze für alle Variuanten persönlichen Fehlverhaltens gefordert. Das ist ja auch schon so. Wenn Du Deinen Boss schlägst ist das ein Kündigungsgrund, wenn Du ihn morgens unfreundlich anmuffelst nicht. Der Grund für die Petition ist, dass in der Rechtsprechung “offiziell” nur “schwere Verfehlungen” für fristlose Kündigungen reichen. Tatsächlich werden aber in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber sein Eigentum als Argument ins Feld führt, selbst Verfehlungen unterhalb der Nachweisgrenze zu “schweren Verfehlungen” aufgeblasen, indem die Rechtsprechung ganz ausdrücklich sagt: Es geht nicht um den Betrag, sondern um das Vertrauen. Und das ist nach Meinung der meisten Gerichte immer gleich ganz und gar zerstört und kann nicht mehr wieder hergestellt werden — was einfach jeder Lebenserfahrung widerspricht.
19. Mai. 2009 | #
@Rolf: Ein Verdacht ist “begründet”, wenn er sich auf “objektive Tatsachen” stützt und nicht einfach nur eine Behauptung des Arbeitgebers ist. Der Arbeitgeber muss auch alles zumutbar mögliche tun, um den Verdacht zu erhärten oder zu widerlegen. Soweit die Theorie. Konkret hat Kaiser’s im Fall der gefeuerten Kassiererin den Vorwurf erst nach drei Tagen erhoben — die Videobänder an den Kassen werden nach zwei Tagen gelöscht. Für mich hat der Arbeitgeber da deutlich weniger getan, als alles zumutbare. Oder umgekehrt: Er hat mögliche Beweismittel nicht gesichert. Das wurde in den Prozessen auch vorgebracht findet sich aber in den Urteilsbegründungen nicht wieder…
19. Mai. 2009 | #
Der Ausschluss der Revision in 2. Instanz hätte unbedingt durch die Gewerkschaft rechtlich massiv gestützt werden müssen, dass die Sache bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getragen wird. Diese perverse gnaden- und würdelose Rechtsprechung verletzt elementarste Grundsätze dessen, was jeder Bürger als gerecht empfindet, daher gehört diese Rechtsprechung und dieses “letztinstanzliche” Urteil gehört daher a) vor das Bundesverfassungsgericht und b) (weil es dort fadenscheinig abgewiesen werden wird) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! Es lebe die Freiheit, die Brüderlichkeit und die Gerechtigkeit!
31. Mai. 2009 | #
Ich kann nur feststellen: egal ob 50 €Cent oder 50 € – Diebstahl ist und bleibt Diebstahl! Aber,aber: er muß nachgewiesen sein! Dann, und nur dann ist es m.E. rechtlich haltbar, dass eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden muss denn dann ist auch das Vertrauen – und dies nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch unter den Arbeinehmer-KollegInnen – zerstört.
Übrigens kann eine Verdachtskündigung auch aus anderen Gründen als des “Vertrauensbruchs” im o.g. Sinne ausgesprochen werden.
3. Jun. 2009 | #
Skandalös, wie Richter ihr Amt wahrnehmen… in diesem Fall Arbeitsrichter. So geht es oft darum, dass die Masse Mensch per Richterspruch (was ja nicht deckungsgleich mit Rechtsprechung zu tun haben muss) diszipliniert und/oder domestiziert werden.
Wie ungleich sind da diejenigen Wirtschaftsverbrecher behandelt, die sich mit zweifelhaften Ruhm aus der Finanzmisere hervortaten oder die Unrechtsbewussten, die, wie Schäuble und Komplizen eine Bevölkerung unter Generalverdacht stellen mit seiner Spitzelei oder Mehdorn oder Zumwinkel oder Telekom oder oder oder, die immerwieder mit Massen von Geld für ihre Unrechtstaten zur Belohnung getrieben werden, obgleich sie Straftaten begangen haben. Da ist der Betrag doch schon wichtig, nämlich weil es das Volk letztlich bezahlt. Nicht nur die Würde des Einzelnen ist zu schützen, sondern auch die Würde des ganzen Volkes ist vor solchen Unrechtshabern zu schützen… Mit empfindlichen Strafen und nicht mit Belohnungen.
2. Jul. 2009 | #
[...] angeht, sei an dieser Stelle noch auf andere krasse Fälle, den geplanten Aktionstag und die Petition “für eine Bagatellgrenze bei Kündigungen” hingewiesen. Letztere kann auf der Aktionsseite unterstützt werden, obwohl der [...]
4. Aug. 2009 | #
Sehr geehrter Herr Gregor,
> Soweit die Theorie. Konkret hat Kaiser’s im Fall der gefeuerten
> Kassiererin den Vorwurf erst nach drei Tagen erhoben — die
> Videobänder an den Kassen werden nach zwei Tagen gelöscht.
> Für mich hat der Arbeitgeber da deutlich weniger getan, als alles
> zumutbare. Oder umgekehrt: Er hat mögliche Beweismittel nicht
> gesichert. Das wurde in den Prozessen auch vorgebracht findet
> sich aber in den Urteilsbegründungen nicht wieder…
Sie sprechen hier ein Punkt an, bei dem ich das prozessuale Vorbringen der Klägerin nicht verstehe.
Sollte die Klägerin nach wie vor der Ansicht sein, dass der Arbeitgeber diese Videos hätte sichern müssen, dies entscheidungserheblich wäre aber dieser Vortrag der Klägerin vom LAG nicht berücksichtigt wurde, hätte sie versuchen können ihre Nichtzulassungsbeschwerde auch auf eine nicht ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs zu stützen. Dem BAG-Beschluss nach ist dies jedoch nicht erfolgt.
Vielmehr geht es in der Beschwerde im Endeffekt nur noch um die Frage, ob die Kündigung verhältnismäßig war.
Aus dem Grund, dass der Anwalt die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der Verletzung rechtlichen Gehörs begründet, sehe ich nur folgende Möglichkeiten:
1. Die Klägerin will die Tat als solche nicht mehr bestreiten
2. Das Verfahren wird dazu missbraucht, um die Rechtspraxis der Arbeitsgerichte in Frage zu stellen.
3. Der Anwalt kennt die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. der nicht ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs nicht.
Ich persönlich schließe den Punkt 3 aus. Die Urteilsbegründung des LAGs legt eher den Punkt 1 nahe.
6. Sep. 2009 | #