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	<title>Kommentare zu: Text der Petition</title>
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	<description>Weg mit Bagatellkündigungen</description>
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		<item>
		<title>Von: Julio</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-139</link>
		<dc:creator>Julio</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 15:58:07 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;i&gt;Laut Grundgesetz sind alle Menschen gleich&#8230;. sind sie das? Ganz offensichtlich NICHT! Denn wie kann es sonst sein, dass Emmely ohne Beweise gekündigt werden darf, ein Herr Zumwinkel oder Herr Hartz und die Liste derer könnte man endlos fortführen sich ihren Rauswurf noch mit ein paar Milliönchen versüssen lassen? Es wird mal höchste Eisenbahn, dass solch eine pervertierte Form der Ungerechtigkeit auch vor dem Gesetz als Unrecht deklariert wird. Denn diese stinkt mittlerweile nicht nur bis zum Himmel, vielmehr lenkt der Gestank schon bereits in die exorbitante Umlaufbahn des Saturn ein!!!Auf oder In was für einer Welt leben wir eigentlich?Und noch was zur Anti- Streiker- Bowlingparty, so etwas erfüllt jedweden Tatbestand des Mobbings! Aber sollte Emmely dagegen klagen, so müsste sie dies erst einmal beweisen &#8211; ist schon irgendwie seltsam, oder? Daraus resultiert wohl doch die Formel: Je reicher, desto gleicher. Der raffgierige Nieten- Manager grinst bei der Urteilsverkündung selbstgefällig die Richter an und die Organe der Rechtspflege wundern sich&#8230;&lt;/i&gt;
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		<content:encoded><![CDATA[<p><i>Laut Grundgesetz sind alle Menschen gleich&#8230;. sind sie das? Ganz offensichtlich NICHT! Denn wie kann es sonst sein, dass Emmely ohne Beweise gekündigt werden darf, ein Herr Zumwinkel oder Herr Hartz und die Liste derer könnte man endlos fortführen sich ihren Rauswurf noch mit ein paar Milliönchen versüssen lassen? Es wird mal höchste Eisenbahn, dass solch eine pervertierte Form der Ungerechtigkeit auch vor dem Gesetz als Unrecht deklariert wird. Denn diese stinkt mittlerweile nicht nur bis zum Himmel, vielmehr lenkt der Gestank schon bereits in die exorbitante Umlaufbahn des Saturn ein!!!Auf oder In was für einer Welt leben wir eigentlich?Und noch was zur Anti- Streiker- Bowlingparty, so etwas erfüllt jedweden Tatbestand des Mobbings! Aber sollte Emmely dagegen klagen, so müsste sie dies erst einmal beweisen &#8211; ist schon irgendwie seltsam, oder? Daraus resultiert wohl doch die Formel: Je reicher, desto gleicher. Der raffgierige Nieten- Manager grinst bei der Urteilsverkündung selbstgefällig die Richter an und die Organe der Rechtspflege wundern sich&#8230;</i><br />
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	<item>
		<title>Von: EinEtwasErfahrener</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-108</link>
		<dc:creator>EinEtwasErfahrener</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 17:40:51 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Gregor,

&gt; Soweit die Theorie. Konkret hat Kaiser’s im Fall der gefeuerten
&gt; Kassiererin den Vorwurf erst nach drei Tagen erhoben — die 
&gt; Videobänder an den Kassen werden nach zwei Tagen gelöscht. 
&gt; Für mich hat der Arbeitgeber da deutlich weniger getan, als alles 
&gt; zumutbare. Oder umgekehrt: Er hat mögliche Beweismittel nicht 
&gt; gesichert. Das wurde in den Prozessen auch vorgebracht findet 
&gt; sich aber in den Urteilsbegründungen nicht wieder…

Sie sprechen hier ein Punkt an, bei dem ich das prozessuale Vorbringen der Klägerin nicht verstehe.

Sollte die Klägerin nach wie vor der Ansicht sein, dass der Arbeitgeber diese Videos hätte sichern müssen, dies entscheidungserheblich wäre aber dieser Vortrag der Klägerin vom LAG nicht berücksichtigt wurde, hätte sie versuchen können ihre Nichtzulassungsbeschwerde auch auf eine nicht ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs zu stützen. Dem BAG-Beschluss nach ist dies jedoch nicht erfolgt.

Vielmehr geht es in der Beschwerde im Endeffekt nur noch um die Frage, ob die Kündigung verhältnismäßig war.

Aus dem Grund, dass der Anwalt die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der Verletzung rechtlichen Gehörs begründet, sehe ich nur folgende Möglichkeiten:

1. Die Klägerin will die Tat als solche nicht mehr bestreiten
2. Das Verfahren wird dazu missbraucht, um die Rechtspraxis der Arbeitsgerichte in Frage zu stellen.
3. Der Anwalt kennt die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. der nicht ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs nicht.

Ich persönlich schließe den Punkt 3 aus. Die Urteilsbegründung des LAGs legt eher den Punkt 1 nahe.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Gregor,</p>
<p>&gt; Soweit die Theorie. Konkret hat Kaiser’s im Fall der gefeuerten<br />
&gt; Kassiererin den Vorwurf erst nach drei Tagen erhoben — die<br />
&gt; Videobänder an den Kassen werden nach zwei Tagen gelöscht.<br />
&gt; Für mich hat der Arbeitgeber da deutlich weniger getan, als alles<br />
&gt; zumutbare. Oder umgekehrt: Er hat mögliche Beweismittel nicht<br />
&gt; gesichert. Das wurde in den Prozessen auch vorgebracht findet<br />
&gt; sich aber in den Urteilsbegründungen nicht wieder…</p>
<p>Sie sprechen hier ein Punkt an, bei dem ich das prozessuale Vorbringen der Klägerin nicht verstehe.</p>
<p>Sollte die Klägerin nach wie vor der Ansicht sein, dass der Arbeitgeber diese Videos hätte sichern müssen, dies entscheidungserheblich wäre aber dieser Vortrag der Klägerin vom LAG nicht berücksichtigt wurde, hätte sie versuchen können ihre Nichtzulassungsbeschwerde auch auf eine nicht ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs zu stützen. Dem BAG-Beschluss nach ist dies jedoch nicht erfolgt.</p>
<p>Vielmehr geht es in der Beschwerde im Endeffekt nur noch um die Frage, ob die Kündigung verhältnismäßig war.</p>
<p>Aus dem Grund, dass der Anwalt die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der Verletzung rechtlichen Gehörs begründet, sehe ich nur folgende Möglichkeiten:</p>
<p>1. Die Klägerin will die Tat als solche nicht mehr bestreiten<br />
2. Das Verfahren wird dazu missbraucht, um die Rechtspraxis der Arbeitsgerichte in Frage zu stellen.<br />
3. Der Anwalt kennt die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. der nicht ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs nicht.</p>
<p>Ich persönlich schließe den Punkt 3 aus. Die Urteilsbegründung des LAGs legt eher den Punkt 1 nahe.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Whistleblower-Netzwerk &#187; Blog Archiv &#187; &#8220;Emmely&#8221; das BAG und die Whistleblower</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-97</link>
		<dc:creator>Whistleblower-Netzwerk &#187; Blog Archiv &#187; &#8220;Emmely&#8221; das BAG und die Whistleblower</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 07:53:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://1euro30.de/?p=14#comment-97</guid>
		<description>[...] angeht, sei an dieser Stelle noch auf andere krasse F&#228;lle, den geplanten Aktionstag und die Petition &#8220;f&#252;r eine Bagatellgrenze bei K&#252;ndigungen&#8221; hingewiesen. Letztere kann auf der Aktionsseite unterst&#252;tzt werden, obwohl der [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] angeht, sei an dieser Stelle noch auf andere krasse F&#228;lle, den geplanten Aktionstag und die Petition &#8220;f&#252;r eine Bagatellgrenze bei K&#252;ndigungen&#8221; hingewiesen. Letztere kann auf der Aktionsseite unterst&#252;tzt werden, obwohl der [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Aufreiter</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-85</link>
		<dc:creator>Michael Aufreiter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jul 2009 00:20:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://1euro30.de/?p=14#comment-85</guid>
		<description>Skandalös, wie Richter ihr Amt wahrnehmen... in diesem Fall Arbeitsrichter. So geht es oft darum, dass die Masse Mensch per Richterspruch (was ja nicht deckungsgleich mit Rechtsprechung zu tun haben muss)  diszipliniert und/oder domestiziert werden.
Wie ungleich sind da diejenigen Wirtschaftsverbrecher behandelt, die sich mit zweifelhaften Ruhm aus der Finanzmisere hervortaten oder die Unrechtsbewussten, die, wie Schäuble und Komplizen eine Bevölkerung unter Generalverdacht stellen mit seiner Spitzelei oder Mehdorn oder Zumwinkel oder Telekom oder oder oder, die immerwieder mit Massen von Geld für ihre Unrechtstaten zur Belohnung getrieben werden, obgleich sie Straftaten begangen haben. Da ist der Betrag doch schon wichtig, nämlich weil es das Volk letztlich bezahlt. Nicht nur die Würde des Einzelnen ist zu schützen, sondern auch die Würde des ganzen Volkes ist vor solchen Unrechtshabern zu schützen... Mit empfindlichen Strafen und nicht mit Belohnungen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Skandalös, wie Richter ihr Amt wahrnehmen&#8230; in diesem Fall Arbeitsrichter. So geht es oft darum, dass die Masse Mensch per Richterspruch (was ja nicht deckungsgleich mit Rechtsprechung zu tun haben muss)  diszipliniert und/oder domestiziert werden.<br />
Wie ungleich sind da diejenigen Wirtschaftsverbrecher behandelt, die sich mit zweifelhaften Ruhm aus der Finanzmisere hervortaten oder die Unrechtsbewussten, die, wie Schäuble und Komplizen eine Bevölkerung unter Generalverdacht stellen mit seiner Spitzelei oder Mehdorn oder Zumwinkel oder Telekom oder oder oder, die immerwieder mit Massen von Geld für ihre Unrechtstaten zur Belohnung getrieben werden, obgleich sie Straftaten begangen haben. Da ist der Betrag doch schon wichtig, nämlich weil es das Volk letztlich bezahlt. Nicht nur die Würde des Einzelnen ist zu schützen, sondern auch die Würde des ganzen Volkes ist vor solchen Unrechtshabern zu schützen&#8230; Mit empfindlichen Strafen und nicht mit Belohnungen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Manfred</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-56</link>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2009 12:48:28 +0000</pubDate>
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		<description>Ich kann nur feststellen: egal ob 50 €Cent oder 50 € - Diebstahl ist und bleibt Diebstahl! Aber,aber: er muß nachgewiesen sein! Dann, und nur dann ist es m.E. rechtlich haltbar, dass eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden muss denn dann ist auch das Vertrauen - und dies nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch unter den Arbeinehmer-KollegInnen - zerstört.
Übrigens kann eine Verdachtskündigung auch aus anderen Gründen als des &quot;Vertrauensbruchs&quot; im o.g. Sinne ausgesprochen werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann nur feststellen: egal ob 50 €Cent oder 50 € &#8211; Diebstahl ist und bleibt Diebstahl! Aber,aber: er muß nachgewiesen sein! Dann, und nur dann ist es m.E. rechtlich haltbar, dass eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden muss denn dann ist auch das Vertrauen &#8211; und dies nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch unter den Arbeinehmer-KollegInnen &#8211; zerstört.<br />
Übrigens kann eine Verdachtskündigung auch aus anderen Gründen als des &#8220;Vertrauensbruchs&#8221; im o.g. Sinne ausgesprochen werden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Bert</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-55</link>
		<dc:creator>Bert</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 May 2009 10:34:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://1euro30.de/?p=14#comment-55</guid>
		<description>Der Ausschluss der Revision in 2. Instanz hätte unbedingt durch die Gewerkschaft rechtlich massiv gestützt werden müssen, dass die Sache bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getragen wird. Diese perverse gnaden- und würdelose Rechtsprechung verletzt elementarste Grundsätze dessen, was jeder Bürger als gerecht empfindet, daher gehört diese Rechtsprechung und dieses &quot;letztinstanzliche&quot; Urteil gehört daher a) vor das Bundesverfassungsgericht und b) (weil es dort fadenscheinig abgewiesen werden wird) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! Es lebe die Freiheit, die Brüderlichkeit und die Gerechtigkeit!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschluss der Revision in 2. Instanz hätte unbedingt durch die Gewerkschaft rechtlich massiv gestützt werden müssen, dass die Sache bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getragen wird. Diese perverse gnaden- und würdelose Rechtsprechung verletzt elementarste Grundsätze dessen, was jeder Bürger als gerecht empfindet, daher gehört diese Rechtsprechung und dieses &#8220;letztinstanzliche&#8221; Urteil gehört daher a) vor das Bundesverfassungsgericht und b) (weil es dort fadenscheinig abgewiesen werden wird) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! Es lebe die Freiheit, die Brüderlichkeit und die Gerechtigkeit!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Gregor</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-49</link>
		<dc:creator>Gregor</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2009 12:49:18 +0000</pubDate>
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		<description>@Rolf: Ein Verdacht ist &quot;begründet&quot;, wenn er sich auf &quot;objektive Tatsachen&quot; stützt und nicht einfach nur eine Behauptung des Arbeitgebers ist.  Der Arbeitgeber muss auch alles zumutbar mögliche tun, um den Verdacht zu erhärten oder zu widerlegen.  Soweit die Theorie.  Konkret hat Kaiser&#039;s im Fall der gefeuerten Kassiererin den Vorwurf erst nach drei Tagen erhoben -- die Videobänder an den Kassen werden nach zwei Tagen gelöscht.  Für mich hat der Arbeitgeber da deutlich weniger getan, als alles zumutbare.  Oder umgekehrt: Er hat mögliche Beweismittel nicht gesichert.  Das wurde in den Prozessen auch vorgebracht findet sich aber in den Urteilsbegründungen nicht wieder...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Rolf: Ein Verdacht ist &#8220;begründet&#8221;, wenn er sich auf &#8220;objektive Tatsachen&#8221; stützt und nicht einfach nur eine Behauptung des Arbeitgebers ist.  Der Arbeitgeber muss auch alles zumutbar mögliche tun, um den Verdacht zu erhärten oder zu widerlegen.  Soweit die Theorie.  Konkret hat Kaiser&#8217;s im Fall der gefeuerten Kassiererin den Vorwurf erst nach drei Tagen erhoben &#8212; die Videobänder an den Kassen werden nach zwei Tagen gelöscht.  Für mich hat der Arbeitgeber da deutlich weniger getan, als alles zumutbare.  Oder umgekehrt: Er hat mögliche Beweismittel nicht gesichert.  Das wurde in den Prozessen auch vorgebracht findet sich aber in den Urteilsbegründungen nicht wieder&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Gregor</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-48</link>
		<dc:creator>Gregor</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2009 12:44:51 +0000</pubDate>
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		<description>@Nico: In der Petition wird tatsächlich eine Bagatellgrenze für alle Variuanten persönlichen Fehlverhaltens gefordert.  Das ist ja auch schon so.  Wenn Du Deinen Boss schlägst ist das ein Kündigungsgrund, wenn Du ihn morgens unfreundlich anmuffelst nicht.  Der Grund für die Petition ist, dass in der Rechtsprechung &quot;offiziell&quot; nur &quot;schwere Verfehlungen&quot; für fristlose Kündigungen reichen.  Tatsächlich werden aber in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber sein Eigentum als Argument ins Feld führt, selbst Verfehlungen unterhalb der Nachweisgrenze zu &quot;schweren Verfehlungen&quot; aufgeblasen, indem die Rechtsprechung ganz ausdrücklich sagt: Es geht nicht um den Betrag, sondern um das Vertrauen.  Und das ist nach Meinung der meisten Gerichte immer gleich ganz und gar zerstört und kann nicht mehr wieder hergestellt werden -- was einfach jeder Lebenserfahrung widerspricht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Nico: In der Petition wird tatsächlich eine Bagatellgrenze für alle Variuanten persönlichen Fehlverhaltens gefordert.  Das ist ja auch schon so.  Wenn Du Deinen Boss schlägst ist das ein Kündigungsgrund, wenn Du ihn morgens unfreundlich anmuffelst nicht.  Der Grund für die Petition ist, dass in der Rechtsprechung &#8220;offiziell&#8221; nur &#8220;schwere Verfehlungen&#8221; für fristlose Kündigungen reichen.  Tatsächlich werden aber in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber sein Eigentum als Argument ins Feld führt, selbst Verfehlungen unterhalb der Nachweisgrenze zu &#8220;schweren Verfehlungen&#8221; aufgeblasen, indem die Rechtsprechung ganz ausdrücklich sagt: Es geht nicht um den Betrag, sondern um das Vertrauen.  Und das ist nach Meinung der meisten Gerichte immer gleich ganz und gar zerstört und kann nicht mehr wieder hergestellt werden &#8212; was einfach jeder Lebenserfahrung widerspricht.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Rolf</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-33</link>
		<dc:creator>Rolf</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 May 2009 09:27:42 +0000</pubDate>
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		<description>ein Verdacht reicht in anderen Rechtsverfahren auch nicht.
Was ist ein begründeter Verdacht ? (LG Berlin)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ein Verdacht reicht in anderen Rechtsverfahren auch nicht.<br />
Was ist ein begründeter Verdacht ? (LG Berlin)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Nico</title>
		<link>http://1euro30.de/petitions-text/comment-page-1/#comment-31</link>
		<dc:creator>Nico</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 May 2009 10:17:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://1euro30.de/?p=14#comment-31</guid>
		<description>Nein, das ist natürlich nicht ok. Da bin ich vollkommen deiner Meinung. Verdachtskündigungen sind ein Unding und müssen verboten werden. Jeder Mensch ist so lange unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist und nicht umgekehrt.
Ich kann die Argumentation für eine Bagatellgrenze nicht nachvollziehen. Warum ist der Diebstahl von 10 Euro weniger schlimm als der Diebstahl von 100 Euro? Warum ausgerechnet bei Vermögensdelikten eine Bagatellgrenze einführen und nicht gleich bei allen Straftaten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, das ist natürlich nicht ok. Da bin ich vollkommen deiner Meinung. Verdachtskündigungen sind ein Unding und müssen verboten werden. Jeder Mensch ist so lange unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist und nicht umgekehrt.<br />
Ich kann die Argumentation für eine Bagatellgrenze nicht nachvollziehen. Warum ist der Diebstahl von 10 Euro weniger schlimm als der Diebstahl von 100 Euro? Warum ausgerechnet bei Vermögensdelikten eine Bagatellgrenze einführen und nicht gleich bei allen Straftaten?</p>
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